
20.01.2021
17'
Reporting Reminder 2021
CRS
Wichtigste Änderungen
Zusätzlich zu den Kontoinhabern, welche in den Ländern ansässig sind, die bereits für das Steuerjahr 2019 meldepflichtig waren, müssen Schweizer Finanzinstitute ab dem Steuerjahr 2020 auch alle Kontoinhaber melden, die in Ländern ansässig sind, mit denen seit dem 1. Januar 2020 ein AIA-Abkommen in Kraft ist. Eine Liste dieser Staaten finden Sie auf der Website des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF.
Die Übermittlung der Meldungen muss bis zum 31. Januar 2021 im CRS-XML-Schema 1.0 erfolgen. Nach diesem Datum akzeptiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nur noch Übermittlungen im neuen CRS-XML-Schema 2.0.
Einreichen der Formulare
Schweizer Finanzinstitute sind verpflichtet, CRS-Meldungen an die ESTV zu machen. Neue meldende Schweizer Finanzinstitute müssen sich auf dem Registrierungs- und Einreichungsportal registrieren.
Meldende schweizerische FI müssen der ESTV die zu rapportierenden Informationen bis spätestens am 30. Juni 2021 übermitteln.
Die bei der ESTV registrierten, meldepflichtigen FI müssen, unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Kalenderjahr meldepflichtige Konten geführt haben oder nicht, ein Meldefile an die ESTV einreichen. Wenn das meldende FI keine meldepflichtigen Konten hatte, ist eine Nullmeldung erforderlich.
Die Meldungen müssen gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung erstellt werden.
Die ESTV hat zusätzlich eine Anleitung für die Datenübermittlung veröffentlicht.
Die Daten können auf drei Arten eingereicht werden:
Hochladen einer XML-Datei via Registrierungs- und Einreichungsportal (XML Datei-Upload)
Manuelle Datenerfassung via Registrierungs- und Einreichungsportal (Online-Formular)
Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M)
Falls ein Finanzinstitut die dritte Art wählen möchte, muss zuerst eine Schnittstelle aktiviert werden. Die Meldungen können nicht mittels Papier-Formular eingereicht werden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Vorbereitung des CRS-Reportings suchen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
FATCA
Wichtigste Erinnerungen
Meldungen von Konten von Non-Participating FFI
Wir möchten daran erinnern, dass seit dem FATCA-Reporting für das Steuerjahr 2016, Reporting Model 2 FFI nicht mehr verpflichtet sind, nicht teilnehmende FFI (NPFFI) zu melden.
Reporting Model 2 FFI Reporting von Konten ohne Zustimmungserklärung
Vorbestehende U.S. Konten ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung werden von Reporting Model 2 FFI über folgende Kategorien rapportiert:
Kategorie „Recalcitrant account holders that are U.S. persons”
Kategorie ”Recalcitrant account holders with U.S. indicia”
Konten von natürlichen Personen, bei welchen eine Veränderung der Umstände dazu führt, dass die originale Selbstdeklaration falsch oder unzuverlässig ist und es dem FFI nicht möglich ist, eine gültige Selbstdeklaration einzuholen, sind über die Pooled Reporting Kategorie „Recalcitrant account holders with U.S. indicia“ zu rapportieren.
Identifikationsnummer für Formulare 8966 in Papierfom
Rapportierende FFIs sind verpflichtet, jedem in Papierform eingereichten Formular 8966 eine einzigartige Identifikationsnummer zuzuweisen. Seit 2018 muss die dreistellige Identifikationsnummer in die Box “Identifier” am oberen Rand des Formulars eingetragen werden.
Einreichen der Formulare
Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) bestehen folgende zwei Fristen für die Meldung der Daten aus dem Kalenderjahr 2020:
31. Januar 2021 (ein Sonntag) für die aggregierte Meldung von U.S. Konten ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung
31. März 2021 für U.S. Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung
Die Verantwortung für das 8966 FATCA Reporting obliegt dem FFI. Das Reporting kann nicht an eine Depotstelle delegiert werden.
Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFI) ist das 8966 Reporting elektronisch einzureichen. Dies erfolgt über den International Data Exchange Service (IDES). Die FATCA XML Schemas and Business Rules for Form 8966 und die darin aufgeführten Wegleitungen dienen zur Unterstützung bezüglich der Einhaltung der Meldefristen für das FATCA Reporting.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zertifikate zur Übermittlung der Formulare 8966 ablaufen können. Vor der Vorbereitung des 8966 Reportings, empfehlen wir, sicherzustellen, dass die Zertifikate aktuell sind.
PEQ Solutions hält den Status eines "Third-Party-Preparer" mit dem IRS und bietet dadurch die Möglichkeit an, die FATCA-Meldungen für andere Finanzinstitute mit ihrem eigenen Zertifikat zu verschlüsseln und an den IRS mittels dem eigenen IDES-Konto zu übermitteln.
Sollten Sie Unterstützung in der Vorbereitung, Verschlüsselung oder Übermittlung des FATCA-XML benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
FATCA Gruppenersuchen
Auf Basis der Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting accounts) können allfällige Gruppenersuchen seitens der USA gemacht werden, welche eine Einreichung der Daten und Dokumentationen an die ESTV erforderlich machen. Die Daten und Informationen, welche an die ESTV zu senden sind, umfassen eine SEI-XML Datei, eine FATCA-XML Datei sowie dazugehörige Dokumente im PDF-Format. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Newsletter “Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen”, “Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020” und “Wichtiges Update für Schweizer FFI” sowie die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.
Nachdem wir bereits Erfahrungen mit den ersten FATCA-Gruppenersuchen gemacht haben, empfehlen wir Schweizer Finanzinstituten dringend, mit der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen für eine mögliche Übermittlung an die ESTV zu beginnen und die vorbereiteten Informationspakete mit der ESTV zu testen, bevor eine Anfrage eintrifft.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. PEQ bietet alle Arten von Unterstützung bei der Erstellung der Informationspakete für die FATCA-Gruppenersuchen an.
Fristverlängerung
Für eine Fristverlängerung von 90 Tagen für die Einreichung des 8966 Reportings von Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung ist das Formular 8809-I zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass rapportierende schweizerische Finanzinstitute keine Fristverlängerung für die Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung beantragen können.
QI
Wichtigste Änderungen
Formular 1042-S
Neue Chapter 3 Status Codes Income Code
Die Chapter 3 Status Codes 01 U.S. Withholding Agent - FI, 02 U.S. Withholding Agent – Other und 34 U.S. Withholding Agent – Foreign branch of FI wurden entfernt. Die folgenden Chapter 3 Status Codes wurden ergänzt: 36 Foreign Government – Integral Part and 37 Foreign Government – Controlled Entity. Der Chapter 3 Status Code 19 wurde von “Government or International Organization” zu “International Organization” angepasst.
Neues Feld 7c zur Angabe von Withholding eines Partnerships im Folgejahr.
Es wurde ein neues Feld für Partnerships hinzugefügt, die ein Withholding Partnership Agreement mit dem IRS unterzeichnet haben, um anzugeben, ob im Folgejahr ein Rückbehalt in Bezug auf einen Anteil im Partnership erfolgte.
Anpassungen des Overwithholdings im Rahmen des Rückerstattungs- und Set-off Verfahrens
In den meisten Fällen sollte ein Intermediär keinen Betrag in Feld 9 “Overwithheld tax repaid to recipient pursuant to adjustment procedures (see instructions)” eintragen, es sei denn, es handelt sich um einen QI, der eine "primary Withholding Responsibility" für den Steuereinbehalt übernimmt, oder wenn es sich um einen Withholding Foreign Partnership oder einen Withholding Foreign Trust handelt. Neu kann ein QI/WP/WT, der zu viel einbehaltene Steuerbeträge an den Empfänger zurückzahlt und unter den "reimbursement or set-off procedures" zurückverlangt, dies bis zum verlängerten Fälligkeitsdatum für die Einreichung des Formulars 1042-S durchführen (es sei denn, das Formular wurde bereits eingereicht oder geliefert), d. h., wenn ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde, bis zum 15. April 2021.
Erinnerung: U.S. Payee Pools
Bitte beachten Sie, dass Formulare 1042-S für Zahlungen an Chapter 4 U.S. Payee Pools (an Konten von U.S. Personen) erstellt werden müssen. Diese werden üblicherweise unter Chapter 3 mit dem Chapter 4 Exemption Code 18 (U.S. Payees of participating FFI or registered deemed-compliant FFI) und Recipient Code 48 (U.S. Payees Pool) gemeldet.
Formular 1042
Zum Zeitpunkt dieses Reporting Reminders lagen noch keine endgültigen Instruktionen für das Formular 1042 vor. Die folgenden Informationen basieren auf dem Entwurf der Instruktionen.
Erinnerung: Neuer Schedule Q (Formular 1042)
Wenn ein QI oder eine seiner Niederlassungen ein Qualified Derivatives Dealer (QDD) ist, muss der Steuerzahler dem Formular 1042 ein Schedule Q (Form 1042) für jeden QI, der QDD ist (oder Niederlassung, die QDD ist), beifügen. Der QI muss das Formular 1042 einreichen und für jeden QDD einen Schedule Q (Formular 1042) ausfüllen und anhängen, auch wenn der QDD eine Steuerpflicht von Null hat. Der neue Schedule Q (Formular 1042) ersetzt die frühere Anforderung, dem Formular 1042 einen Anhang beizufügen, welcher Informationen über die Steuerschuld des QDDs geliefert hat.
Adjustments to overwithholding under the reimbursement and set-off procedures
Ein Withholding Agent kann bis zum Ablauf der verlängerten Frist für die Einreichung der Formulare 1042-S Änderungen am Overwithholding mithilfe der "reimbursement and set-off procedures" vornehmen, es sei denn, das Formular wurde bereits eingereicht oder übermittelt. Darüber hinaus kann ein QI die verlängerte Frist für die Einreichung des Formulars 1042 nutzen, um einen Credit für etwaige Anpassungen des Overwithholdings zu beantragen.
Erinnerung: Rundung
Withholding Agents sind verpflichtet, Beträge zu runden, so dass nur ganze Dollar-Beträge gemeldet werden. Beträge mit 01 bis 49 Cents werden abgerundet, während Beträge mit 50 bis 99 Cents auf den nächsten Dollar erhöht werden.
Potentielle Section 871(m) Transaktionen
Bitte beachten Sie, dass QI nicht nur bei Zahlungen in Verbindung mit derivativen Finanzinstrumenten mit einem zugrunde liegenden U.S. Wertpapier oder sonstigen Referenzwerts, sondern auch bei Zahlungen in Verbindung mit potentiellen Sec. 871(m) Transaktionen den Abschnitt 3 des Formulars 1042 ausfüllen müssen. Wenn Sie als QI für die nach Section 871(m) behandelten Beträge (in der Regel unter Income Code 40) handeln, unabhängig davon, ob Sie als QI oder QDD tätig sind, sollten Sie das Kästchen in Abschnitt 3 ankreuzen.
Einreichen der Formulare
Das Formular 1042 und 1042-S Reporting ist bis zum 15. März 2021 beim IRS einzureichen. Für beide Reportings kann eine automatische Fristverlängerung beantragt werden (siehe unten).
Die Formulare 1042-S sind in Form einer .txt-Datei elektronisch über das System FIRE einzureichen. Die Spezifikationen für das elektronische 1042-S Reporting für das Steuerjahr 2020 finden Sie in der Publication 1187.
Das Formular 1042 ist weiterhin in Papierform zu übermitteln. Unter Umständen sind dem Formular Kopien der Formulare 1042-S von der Lagerstellen beizulegen. Für die Einreichung des Formulars 1042 ist folgende Adresse zu verwenden:
Internal Revenue Service
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA
Als Nachweis für eine fristgerechte Einreichung des Formulars 1042 sollte der Postbeleg aufbewahrt werden. Dadurch können Penalties für ein verspätetes Einreichen der Formulare vermieden werden. Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden:
Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd.
Ogden, UT 84201
USA
Gerne stehen wir Ihnen bei der Aufbereitung und Erstellung des elektronischen Reportings unterstützend zur Verfügung.
Fristverlängerung
Den Antrag für eine Fristverlängerung müssen Sie bis spätestens am 15. März 2021 für die Formulare 1042-S und 1042 beim IRS einreichen.
Für eine automatische Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung des 1042-S Reportings ist das Formular 8809 zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Einreichung des Formulars 8809 die Frist für die Vorbereitung von Recipient Copies nicht verlängern können, wenn Sie ein Recipient-specific Reporting einreichen müssen. Sie können eine Fristverlängerung für die Bereitstellung der Recipient Copies beantragen, indem Sie einen Brief an die folgende Adresse senden:
Internal Revenue Service
Information Returns Branch
Attn: Extension of Time Coordinator
240 Murall Drive, Mail Stop 4360
Kearneysville, WV 25430
Das Schreiben muss (a) Ihren Namen, (b) Ihre TIN, (c) Ihre Adresse, (d) die Art des Reportings, (e) eine Erklärung, dass Ihr Verlängerungsantrag der Vorbereitung von Statements für die Recipients dient, (f) den Grund für die Verschiebung und (g) die Unterschrift des Zahlers oder Bevollmächtigten enthalten. Ihr Antrag muss bis zu dem Datum, an dem die Recipient Statements zugestellt werden müssen, postalisch abgestempelt werden. Wenn Ihr Antrag auf Verlängerung genehmigt wird, wird Ihnen in der Regel eine zusätzliche Frist von maximal 30 Tagen für die Bereitstellung der Recipient Statements gewährt.
Für eine Fristverlängerung von 6 Monaten für die Einreichung des Formulars 1042 steht das Formular 7004 zur Verfügung. Die Fristverlängerung gilt lediglich für die Einreichung des Formulars. Die Frist zur Zahlung allfälliger Steuern kann nicht verlängert werden.
Sie können die beiden Formulare online ausfüllen und folgendermassen elektronisch einreichen:
Formular 8809 über das FIRE System (https://fire.irs.gov)
Formular 7004 über die Modernized e-File (MeF) platform
Wenn Sie das Formular 7004 in Papierform einsenden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Internal Revenue Service Center
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA
Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden:
Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd.
Ogden, UT 84201
USA
Sollten Sie unsere Unterstützung bei der Vorbereitung der Anträgen für die Fristverlängerung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1099 Reporting
Seit der Einführung von FATCA haben immer mehr QIs damit angefangen, meldepflichtige Zahlungen, die an U.S.-Steuerpflichtigen Personen ausgezahlt werden, gepoolt über Formulare 1042-S über einen sogenannten "Chapter 4 Pool of U.S. Payees" zu melden. Einem QI ist es grundsätzlich erlaubt, Zahlungen an einen U.S.-Steuerpflichtigen auf gepoolter Basis zu melden, wenn dieser Kontoinhaber anderweitig unter FATCA gemeldet wird.
Diese Regel gilt jedoch nicht für alle Arten von Kontoinhabern und wir haben gesehen, dass viele QIs die obengenannte Ausnahme zu breit angewendet haben. Wir weisen daher dringend darauf hin, dass das Pooled-Basis-Reporting von U.S.-Steuerpflichtigen nicht für Zahlungen an bestimmte indirekte Kontoinhaber, wie z. B. indirekte Kontoinhaber von Nonqualified Intermediaries (NQI) oder Flow-Through-Entities (FTE), zur Verfügung steht, wenn diese nicht die erforderlichen Bedingungen unter FATCA erfüllen. Generell können nur Zahlungen, die an FTE und NQI ausgezahlt werden, über einen U.S. Payees Pool gemeldet werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die FTE oder der NQI ist ein Participating FFI (inkl. Reporting Model 2 FFI) oder ein Registered Deemed-Compliant FFI (inkl. Reporting Model 1 FFI)
Die FTE oder der NQI legt ein Withholding Statement vor, in der die U.S.-Steuerpflichtigen einem Chapter 4 Withholding Rate Pool zugeordnet werden
Die finalen Zahlungsempfänger unterliegen weder dem Chapter 4 Withholding noch dem Backup Withholding.
Wenn die FTE oder der NQI diese Bedingungen nicht erfüllt, muss der QI die Zahlungen weiterhin über das Formular 1099 melden.
Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass QI weiterhin eine allfällige Sicherungssteuer für QI Zwecke (Backup Withholding) auf undokumentierte U.S.-Konten gemäss Chapter 61 an meldepflichtige Zahlungen für den Zeitraum, in dem ein Konto als undokumentiertes U.S.-Konto behandelt wird, anwenden müssen. Folglich muss auch in diesen Fällen immer noch das 1099-Reporting durchgeführt wird.
Für die Fälle, in denen über 1099 rapportiert wird, ist, je nach Form und Inhalt der Einreichung, eine der folgenden Deadlines einzuhalten:
31. Januar 2021 für das Weiterleiten von allen Formularen 1099 an Zahlungsempfänger
31. Januar 2021 für das Einreichen des Formulars 1099-NEC beim IRS
15. Februar 2021 für das Einreichen des 1099-B, 1099-S und 1099-MISC Reportings (falls Beträge in Box 8 or 14 vorhanden sind) an Zahlungsempfänger
28. Februar 2021 für das Einreichen des 1099 Reportings (ausser denjenigen Formularen, die oben erwähnt wurden) beim IRS in Papierform
oder
31. März 2020 für das elektronische Einreichen des 1099 Reportings (ausser denjenigen, die oben erwähnt wurden) beim IRS mittels dem System FIRE
Bei der Übermittlung in Papierform sind nur die originalen Formulare des IRS zulässig, nicht die PDF aus dem Internet. Kopien 1, B, 2 und C können in PDF Format online ausgefüllt werden. Die Formulare können direkt bei uns oder beim IRS bestellt werden.
Für eine Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung der Formulare 1099 ist das Formular 8809 zu verwenden. Dieses ist elektronisch im FIRE System spätestens bis zu den oben erwähnten Fristen beim IRS einzureichen.
Die Verantwortung für das 1099 Reporting obliegt dem QI, auch bei einer allfälligen Delegation an die Depotstelle. Sollte Ihre Depotstelle nicht wie im QI-Agreement gefordert rapportieren, müssen Sie Ihre meldepflichtigen Zahlungen an U.S. Personen direkt an den IRS melden.