31.07.2019

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Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen

FATCA Gruppenersuchen

Abgesehen von einigen kleinen Bestimmungen werden sich die Schweizer Institute, die als FATCA Reporting Financial Institutions (FFI) tätig sind, besonders für das Schlüsselelement des Protokolls interessieren, das den Informationsaustausch in Steuerfragen auf Anfrage zwischen den beiden Ländern vorsieht. Diese Änderung ermöglicht es dem IRS nicht nur, Auskunftsersuchen für Finanzkonten ab dem 23. September 2009 zu stellen, sondern insbesondere auch, Gruppenersuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen von FATCA nach Artikel 5 des FATCA Intergovernmental Agreements zu stellen.

Diese “FATCA-Gruppenersuchen” betreffen Konten, die von Schweizer FFI im Rahmen ihres aggregierten Reportings von Konten ohne Zustimmungserklärung und nichtteilnehmende Finanzinstitute (NPFFI) seit dem 30. Juni 2014 gemeldet wurden. Nach Eingang des Ersuchens des IRS wird die ESTV die Schweizer FFI bitten, Informationen über diese Finanzkonten zu melden. Alle Anträge in Bezug auf Finanzkonten nach dem 30. Juni 2014 sind in der spezifischen Form an die ESTV zu richten, die im von der ESTV veröffentlichten FATCA Information Delivery User Guide beschrieben ist.

Im Rahmen der FATCA-Gruppenersuchen kann der IRS Kontoinformationen über alle U.S.-Konten ohne Zustimmungserklärung oder NPFFI anfordern, die in aggregierter Form an den IRS gemeldet wurden. Die ESTV leitet den Antrag in einem Offenlegungsauftrag per Post an das FFI weiter. Nach Erhalt des Offenlegungsauftrags hat das FFI zehn Tage Zeit, um die angeforderten Informationen in einer verschlüsselten Lieferdatei (im .zip-Format, verschlüsselt über AES256-Bit) entweder auf einem USB-Datenträger per Kurier oder über den Filetransfer Service an die ESTV zu übermitteln. Die verschlüsselte Lieferdatei enthält unverschlüsselte Informationspakete im .zip-Format. Für jedes meldepflichtige Konto muss ein separates Informationspaket erstellt werden, welches die folgenden drei Elemente enthalten muss:

PQS Kommentare:

Sollten Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines Prozesses oder der Erstellung der Informationspakete benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.