
31.07.2019
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Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen
FATCA Gruppenersuchen
Abgesehen von einigen kleinen Bestimmungen werden sich die Schweizer Institute, die als FATCA Reporting Financial Institutions (FFI) tätig sind, besonders für das Schlüsselelement des Protokolls interessieren, das den Informationsaustausch in Steuerfragen auf Anfrage zwischen den beiden Ländern vorsieht. Diese Änderung ermöglicht es dem IRS nicht nur, Auskunftsersuchen für Finanzkonten ab dem 23. September 2009 zu stellen, sondern insbesondere auch, Gruppenersuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen von FATCA nach Artikel 5 des FATCA Intergovernmental Agreements zu stellen.
Diese “FATCA-Gruppenersuchen” betreffen Konten, die von Schweizer FFI im Rahmen ihres aggregierten Reportings von Konten ohne Zustimmungserklärung und nichtteilnehmende Finanzinstitute (NPFFI) seit dem 30. Juni 2014 gemeldet wurden. Nach Eingang des Ersuchens des IRS wird die ESTV die Schweizer FFI bitten, Informationen über diese Finanzkonten zu melden. Alle Anträge in Bezug auf Finanzkonten nach dem 30. Juni 2014 sind in der spezifischen Form an die ESTV zu richten, die im von der ESTV veröffentlichten FATCA Information Delivery User Guide beschrieben ist.
Im Rahmen der FATCA-Gruppenersuchen kann der IRS Kontoinformationen über alle U.S.-Konten ohne Zustimmungserklärung oder NPFFI anfordern, die in aggregierter Form an den IRS gemeldet wurden. Die ESTV leitet den Antrag in einem Offenlegungsauftrag per Post an das FFI weiter. Nach Erhalt des Offenlegungsauftrags hat das FFI zehn Tage Zeit, um die angeforderten Informationen in einer verschlüsselten Lieferdatei (im .zip-Format, verschlüsselt über AES256-Bit) entweder auf einem USB-Datenträger per Kurier oder über den Filetransfer Service an die ESTV zu übermitteln. Die verschlüsselte Lieferdatei enthält unverschlüsselte Informationspakete im .zip-Format. Für jedes meldepflichtige Konto muss ein separates Informationspaket erstellt werden, welches die folgenden drei Elemente enthalten muss:
Eine FATCA-XML-Datei mit Reporting-Informationen über das meldepflichtige Finanzkonto.
Eine SEI-XML-Datei mit Informationen über das meldepflichtige Finanzkonto, wie beispielsweise Kontoinhaber, wirtschaftlich Berechtigte und, wenn anwendbar, das stärkste U.S.-Indiz, das zum aggregierten FATCA-Reporting des Kunden ohne Zustimmungserklärung führte.
Eine Dokumentationsdatei im PDF-Format mit Zusatzdokumentation über das meldepflichtige Finanzkonto, wie z.B. ein Dokument über den Kontostand am 30. Juni 2014 und Kontoeröffnungsformulare. Beachten Sie, dass das PDF in einem PDF/A-Format vorliegen muss, welches die Erstellung einer Datei erfordert, die ihr visuelles Erscheinungsbild im Laufe der Zeit bewahrt.
Neben der Lieferdatei erwartet die ESTV auch ein Formular “Credentials Exchange” vom FFI, in dem der Name der Lieferdatei, der SHA-1 Hash-Wert der Datei und das/die Verschlüsselungspasswort(e) angegeben werden müssen.
Nach der Validierung der Dateien wird die ESTV den Erhalt einer Lieferdatei nicht explizit bestätigen, aber sie kann die Lieferung ablehnen und einen Fehlerbericht per Post, Fax oder E-Mail an das FFI senden. In diesem Fall muss das FFI das erste Informationspaket, mit dem Fehler behoben, erneut einreichen. Ein aktualisiertes Paket kann nach der Annahme des ersten Pakets eingereicht werden.
PQS wird in der Lage sein, die FFI bei der Aufbereitung der meldepflichtigen Daten im erforderlichen Format durch die ESTV vollständig zu unterstützen.
PQS Kommentare:
Es ist im Moment unklar, wann diese Gruppenersuchen gestellt werden, aber aufgrund der sehr kurzen Lieferzeit für die Einreichung der Pakete empfehlen wir den Schweizer FFI dringend, mit der Aufbereitung der Daten so schnell wie möglich zu beginnen. Die FFI sollten zunächst auswerten, wie viele Konten in den letzten fünf Jahren in aggregierter Form gemeldet wurden und im Anschluss mit der Zusammenstellung der Daten beginnen, die zur Erstellung dieser Berichte verwendet wurden. Dies wird ermöglichen, den Umfang des Projekts zu beurteilen.
Es ist zu beachten, dass sich die Anträge nicht nur auf Konten beziehen, die als Konten ohne Zustimmungserklärung mit U.S.-Indizien oder U.S.-Konten ohne Zustimmungserklärung ausgewiesen werden, sondern auch auf Konten, die von NPFFI gehalten werden und für die Jahre 2015 und 2016 gemeldet wurden. Wir sind uns bewusst, dass viele Schweizer FFI viele Konten als NPFFI gemeldet haben, weil diese keine korrekte Dokumentation in den Akten hatten (und nicht aufgrund von U.S.-Indizien). Wir erwarten im Moment, dass der IRS aber keine Unterscheidung dieser Rapportierungsgründe machen wird, weshalb sich FFI darauf vorbereiten sollten, alle im aggregierten Reporting ausgewiesenen Konten zu melden.
FFI sollten damit rechnen, dass die Erstellung der ESTV-Informationspakete eine grosse Belastung der Ressourcen darstellen kann, insbesondere, wenn viele Konten gemeldet wurden. Die kleinste Herausforderung sollte die Generierung eines FATCA-XML sein, da erfahrene FFI in der Lage sein sollten, diese zu generieren. Die Generierung des SEI-XML und insbesondere der PDF/As kann sich jedoch als sehr aufwändig erweisen, da die Möglichkeiten zur Automatisierung des Prozesses der Generierung dieser Dateien begrenzt sind.
Sollten Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines Prozesses oder der Erstellung der Informationspakete benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.