22.09.2020 2'

Wichtiges Update für Schweizer FFI

Wichtiges Update für Schweizer FFI, die verpflichtet sind, das originale, aggregierte FATCA Reporting erneut einzureichen, wenn es auf Papierformularen 8966 eingereicht wurde.

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Um ein FATCA Gruppenersuchen zu beantworten, müssen Schweizer FFI der ESTV sogenannte "information packages" liefern. Die technischen Anforderungen dieser Informationspakete verlangen, dass die Elemente "PoolReportMessageRefID" und "PoolReportDocRefID" geliefert werden. Diese Elemente wurden allerdings nur bei einer elektronischen Einreichung der ursprünglichen, aggregierten FATCA Formular 8966 Meldung erstellt. Die Elemente sind nicht vorhanden, wenn die Einreichung auf Papier erfolgte. Daher verfügen FFI, die ihre ursprüngliche, aggregierte Meldung nur auf Papier übermittelt haben, nicht über alle notwendigen Informationen zur Erstellung der Informationspakete.

Wir wurden daher informiert, dass alle FFI, die jemals ein originales Formular 8966 für Konten ohne Zustimmungserklärung und Konten von nicht-teilnehmenden Finanzinstituten (NPFFIs) in Papierform eingereicht haben, diese Formulare erneut in elektronischer Form einreichen müssen. Andernfalls werden die FFI nicht in der Lage sein, gültige Informationspakete als Antwort auf eine mögliches FATCA Gruppenersuchen zu erstellen.

Schweizer FFI können dies durch Hochladen von verschlüsselten FATCA-XML-Dateien über den International Data Exchange Service (IDES) tun (bitte beachten Sie auch unseren jährlichen Reporting Reminder). Alternativ können FFI auch die Dienste von sog. "Third Party Preparer" in Anspruch nehmen. PEQ ist als Third Party Preparer registriert und kann das 8966 Reporting für andere FFI auch kurzfristig elektronisch einreichen. Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den FATCA Gruppenersuchen finden Sie in den folgenden PEQ Informationen: "Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen", "Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020" und "FATCA-Gruppenersuchen".

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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