14.07.2022 2'

Reminder FATCA Gruppenersuchen

Schweizer Finanzinstitute werden aufgefordert, sicherzustellen, dass ihre FATCA-Meldungen für die Jahre 2014 bis 2021 korrekt sind, da die USA nun Gruppenersuchen durchführen können; sie müssen die erforderlichen Informationen und Dokumente für die ESTV vorbereiten und sollten den Informationsaustausch mit der ESTV vorab testen, um rechtzeitig auf Anfragen vorbereitet zu sein.

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Die notwendige regulatorische Änderung, die es den USA erlaubt, Gruppenersuchen unter dem FATCA IGA Schweiz-USA zu stellen, ist seit dem 20. September 2020 in Kraft. Mehrere Schweizer FFI waren bereits Gegenstand von FATCA- Gruppenersuchen.

Da die Frist zur Übermittlung der erforderlichen Informationen an die ESTV sehr eng ist, empfehlen wir Schweizer FFI, die noch keine Gruppenersuchen erhalten haben, dringend folgendes zu tun:

  • Überprüfen Sie die aggregierten FATCA-Meldungen für die Steuerjahre 2014 bis 2021, um sicherzustellen, dass die richtige Kontopopulation an den IRS gemeldet wurde. Stellen Sie darüber hinaus für alle Kontoinhaber, bei welchen es sich um natürliche Personen ohne Zustimmungserklärung handelt, sicher, dass der korrekte Gesamtkontostand und die korrekte Art der aggregierten Meldung in der ursprünglichen aggregierten Meldung angegeben wurden. Vergewissern Sie sich bei NPFFI, dass der Gesamtbetrag des meldepflichtigen nicht-U.S.-Einkommens korrekt gemeldet wurde. Falls Korrekturen und Änderungen der ursprünglichen FATCA-Meldung erforderlich sind, sollten diese so schnell wie möglich vorgenommen werden. Diese müssen vor Eingang der Gruppenersuchen erfolgt sein.

  • Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Informationen und Unterlagen in vollständiger und korrekter Form für eine bevorstehende Übermittlung an die ESTV vorbereitet sind. FFI haben nur zehn Kalendertage Zeit, um die erforderlichen Informationen und Dokumente an die ESTV zu übermitteln, sobald das Gruppenersuchen eingegangen ist. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Dokument "FATCA group requests: Important business and validation rules for SEI XML and FATCA XML", das von der ESTV veröffentlicht wurde.

  • Testen Sie den Austausch von Informationspaketen mit Testdaten mit der ESTV, bevor Sie eine Anfrage erhalten, wie von der ESTV bereits empfohlen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder konsultieren Sie unsere Newsletter "Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen", "Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020" und "Wichtiges Update für Schweizer FFI" oder auf der Website "Amtshilfe zu FATCA" der ESTV. PQS kann alle Arten von Unterstützung bei der Vorbereitung der Informationspakete für FATCA- Gruppenersuchen anbieten.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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