04.12.2023

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QI: Jahresrückblick 2023 und Ausblick

Ein weiteres ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, was für uns bedeutet, dass es an der Zeit ist, im Qualified Intermediary-Bereich auf das Jahr zurückzublicken und einen Ausblick auf das nächste Jahr zu geben.

2023 QI-Agreement

Das neue Qualified Intermediary (QI) Agreement (Notice 2022-43) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Wir haben bereits ausführlich über den Inhalt des Agreements informiert, möchten aber noch auf die folgenden wichtigen Punkte hinweisen:

Update hinsichtlich der Verwendung des Transmitter Control Codes (TCC)

In unseren früheren Newslettern haben wir die Einführung der neuen "Information Returns (IR) Application for Transmitter Control Code (IR-TCC)" durch den IRS hervorgehoben, die alle früheren Methoden zur Beantragung eines TCC oder für den Zugang zum FIRE-System ablöst. Wir haben auf die erheblichen Herausforderungen hingewiesen, mit denen nicht-U.S.-Personen, wie z.B. Qualified Intermediaries, konfrontiert sind, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit einer U.S.-Steueridentifikationsnummer im Rahmen des neuen Systems.

Um diese Herausforderungen zu mildern, hat der IRS eine Reihe von Erleichterungen eingeführt, von denen wir einige bereits erläutert haben. Neu hingegen ist die Bestätigung, dass bestehende FIRE TCC, die von nicht-U.S.-Personen gehalten und für die Einreichung der Formulare 1042-S und 1099 verwendet werden, nun automatisch in das neue IR-TCC-System migriert werden. Diese TCC bleiben gültig und verfügbar bis der frühere von zwei Zeitpunkten erreicht ist: der 1. August 2028 oder die Stilllegung des FIRE-Systems (das durch das kommende IRIS - Information Returns Intake System - ersetzt werden soll). Diese Entwicklung erfordert keine zusätzlichen Massnahmen seitens der Inhaber von bestehenden TCC.

Zusammenfassend hat diese Nachricht den Effekt, dass die vom IRS umgesetzte Massnahme zur Verlängerung des Zugangs für nicht-U.S.-Inhaber von bestehenden TCC als befristet betrachtet werden muss. Die dargelegten Einschränkungen werden daher auch in Zukunft eine Herausforderung für nicht-U.S.-Meldepflichtige darstellen.

Elektronische Einreichung des Formulars 1042

Bedauerlicherweise gehen die mit den Anforderungen an die elektronische Einreichung verbundenen Komplexitäten über die Formulare 1042-S hinaus. Am 23. Februar 2023 hat der IRS Final Regulations erlassen, die die elektronische Einreichung bestimmter Steuererklärungen und der zugehörigen Dokumente vorschreiben. Diese Verordnungen schreiben vor, dass Finanzinstitute künftig das Formular 1042 elektronisch über die Modernized e-File (MeF) Plattform einreichen müssen. Diese Anforderung gilt für Steuerjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 enden. In der Praxis bedeutet dies, dass die erste elektronische Einreichung des Formulars 1042 bereits für das Steuerjahr 2023 obligatorisch sein wird, mit einem Fälligkeitsdatum am 14. April 2024 (oder 15. September 2024, nach Fristverlängerung). Diese Entwicklung wird erhebliche Auswirkungen auf alle Qualified Intermediaries (QI) haben.

Wichtig ist auch, dass die Pflicht zur elektronischen Einreichung nicht nur das Formular 1042 betrifft, sondern auch diverse zugehörige Formulare und Schedules. Dazu gehören die Formulare 1042-S, die von vorgelagerten Withholding Agents ausgestellt werden, um die Einbehaltung der Quellensteuern nachzuweisen und der Schedule Q. Alle diese Formulare müssen elektronisch im XML-Format eingereicht werden. Das Formular 7004 für die Beantragung der Fristverlängerung für die Einreichung kann elektronisch oder in Papierform eingereicht werden.

Die Möglichkeit, das Formular 1042 physisch einzureichen, wird es nicht mehr geben, es sei denn, ein Qualified Intermediary (QI) erhält eine Ausnahmegenehmigung, die ihn von der Pflicht zur elektronischen Einreichung befreit.

Ähnlich wie beim IR-TCC-System gibt es auch beim Zugang zur MeF-Plattform erhebliche Hürden für QI. Insbesondere ist auch für die Registrierung bei MeF eine individuelle U.S.-Steueridentifikationsnummer (TIN) erforderlich. Darüber hinaus ist das MeF-System in erster Linie für Dritte gedacht, die im Namen von Steuerpflichtigen die Steuererklärung einreichen (sogenannte "Electronic Return Originators"). Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass die meisten QI eine Drittpartei damit beauftragen werden müssen, das Formular 1042 in ihrem Namen einzureichen.

Als Antwort auf diese Herausforderung arbeiten wir aktiv an einer Lösung, die es uns ermöglicht, als "Electronic Return Originator" zu agieren. Wir werden in Kürze weitere Informationen zu diesem Thema liefern und empfehlen allen Interessierten, unseren Newsletter zu abonnieren, um über die neuesten Entwicklungen informiert zu werden.

Nicht-U.S.-Broker und das neue Meldesystem 1099-DA

Am 25. August 2023 veröffentlichte der IRS Proposed Regulations über den Verkauf und den Austausch von digitalen Vermögenswerten durch Broker, der am oder nach dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Diese Verordnung sieht spezifische Dokumentations-, Steuerrückbhalts- und Meldepflichten für Broker von digitalen Vermögenswerten in Bezug auf Transaktionen vor, die an Kiosken für digitale Vermögenswerte ausserhalb der USA getätigt werden.

Diese Vorschriften richten sich in erster Linie an U.S.-Broker für digitale Vermögenswerte, können aber auch nicht-U.S.-Broker betreffen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und es einen Hinweis darauf gibt, dass eine Transaktion in den USA durchgeführt wird. Solche Kriterien werden durch das Auftreten bestimmter Indikatoren in den für die GwG-Zwecke eingeholten Unterlagen oder anderen Kontoinformationen eines Kunden definiert, darunter:

  1. Wenn die Kommunikation eines Kunden mit dem Broker mit einer IP-Adresse oder einer anderen elektronischen Adresse verbunden ist, die einen Standort innerhalb der USA (!) aufweist.

  2. Wenn ein Kunde in den Unterlagen des Brokers als U.S.-Person klassifiziert ist oder eine ständige Wohnadresse, Korrespondenzadresse, aktuelle U.S.-Telefonnummer (ohne nicht-U.S.-Telefonnummer) in den USA besitzt.

  3. Wenn Bargeld an den Kunden durch eine Überweisung auf ein Konto in den USA oder ein Konto, das mit einer U.S.-Bank oder einem U.S.-Finanzinstitut verbunden ist, ausgezahlt wird.

  4. Wenn ein Kunde digitale Vermögenswerte auf sein Konto eingezahlt hat, die von einem Broker für digitale Vermögenswerte stammen, von dem der Broker weiss oder glaubt, dass er seinen Sitz in den USA hat oder mit den USA verbunden ist.

  5. Wenn ein Kunde einen U.S.-Geburtsort hat

Sollte das Vorliegen dieser Indikatoren nicht durch zusätzliche Unterlagen, die den nicht-U.S.-Status eines Kunden bestätigen, bereinigt werden, könnten nicht-U.S.-Broker für digitale Vermögenswerte verpflichtet sein, diese Transaktionen mittels des Formulars 1099-DA zu melden.

Es ist anzumerken, dass die Proposed Regulations ausdrücklich auch nicht-U.S.-Broker für digitale Vermögenswerte in den Geltungsbereich dieser neuen Meldepflichten einbeziehen. Die genaue Anwendbarkeit dieser Pflichten auf nicht-U.S.-Broker bleibt jedoch aufgrund des beträchtlichen Umfangs an öffentlichen Kommentaren, die eingereicht wurden und die möglicherweise die Endfassung dieser Verordnungen beeinflussen könnten, ungewiss. Darüber hinaus werden sich die USA wahrscheinlich an dem von der OECD eingeführten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) beteiligen, was in der Zukunft zu einer Harmonisierung des 1099-DA-Meldesystems mit CARF führen könnte.

In jedem Fall sollten Schweizer und andere nicht-U.S.-Broker von digitalen Vermögenswerten, d.h. "Provider" von Krypto-Vermögenswerten (unabhängig davon, ob sie QI sind oder nicht), diese Entwicklungen genau verfolgen, um sicherzustellen, dass sie alle potenziellen Meldepflichten erfüllen.

Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Am 15. Juli 2022 kündigte das US-Finanzministerium an, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Ungarn ab dem 1. Januar 2024 gekündigt wird.

Die Beendigung des Doppelbesteuerungsabkommens wird Auswirkungen auf die in Ungarn ansässigen Personen haben. Zuvor konnten sie im Rahmen des Abkommens möglicherweise von reduzierten Steuersätzen auf Dividenden- und Nicht-Portfolio-Zinseinkünfte profitieren. Mit der Beendigung des Abkommens verlieren diese Einwohner den Zugang zu diesen reduzierten Sätzen. Daher werden ab dem 1. Januar 2024 alle in Ungarn ansässigen Kontoinhaber dem Standard-US-Quellensteuersatz von 30 % unterliegen. QIs müssen unbedingt sicherstellen, dass der Steuersatz für in Ungarn ansässige Personen ab dem 1. Januar 2024 auf 30% angepasst wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Änderung nicht einheitlich für alle Arten von Einkommen gilt. Einige Einkommensarten, die zuvor reduzierten Steuersätzen unterlagen oder nach dem internen US-Steuerrecht von der Quellensteuer befreit waren (z.B. Portfolio-Zinsen, die grundsätzlich steuerfrei sind), werden auch nach dem 1. Januar 2024 noch für diese reduzierten Sätze oder Befreiungen in Frage kommen.