23.12.2022

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Finales 2023 QI Agreement und Section 1446(f) Update

Am 13. Dezember 2022 gab der IRS den Inhalt der finalen Version des 2023 QI-Agreements (Rev. Proc. 2022-43) bekannt, die am 27. Dezember 2022 im Internal Revenue Bulletin veröffentlicht wird. Die finale Version des QI-Agreements enthält die meisten Ergänzungen, die im Rahmen des "proposed QI Agreement" (Notice 2022-23) vorgenommen wurden. Während das vorgeschlagene QI-Agreement aber nur Änderungen in Bezug auf Sections 1446(a) und (f) enthielt, über die wir in unserem Newsletter "Section 1446(f) und Neues QI Agreement" ausführlich informiert haben, enthält das finale 2023 QI-Agreement auch zusätzliche Änderungen und einige Erleichterungen. Wir werden eine Zusammenfassung dieser Änderungen weiter unten aufführen.

Da das aktuelle QI-Agreement am 31. Dezember 2022 ausläuft, müssen QI das QI-Agreement erneuern und das neue 2023 QI-Agreement bis zum 31. März 2023 unterzeichnen. Sie können dies im QI Responsible Officer Portal (QAAMS) tun, sobald der IRS das Portal aktualisiert. Nach der Erneuerung tritt das neue QI-Agreement rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Weiterhin veröffentlichte der IRS am 21. Dezember 2022 die Notice 2023-8, mit der er Brokern (sehr willkommene) zusätzliche Leitlinien zur Einhaltung der Bestimmungen von Section 1446(f) gibt. Der IRS beabsichtigt, die finalen Regulierungen von Section 1446(f) mit dem Inhalt dieser zusätzlichen Leitlinien anzupassen.

Wir empfehlen allen Lesern von QI insbesondere Kapitel 2.3 dieser Information zu lesen.

1. Notice 2023-8 und Section 1446(f)-Erleichterungen

Mit der Notice 2023-8 hat der IRS in drei Bereichen Leitlinien und Erleichterungen veröffentlicht:

  1. Veräusserung von Anteilen an nicht-US-amerikanischen Partnerships: Die Notice beabsichtigt, den Anwendungsbereich von Section 1446(f) auf vorwiegend inländische (U.S.-amerikanische) Publicly Traded Partnerships (PTP) zu beschränken, indem sie Brokern eine Befreiung für den Verkauf einer Beteiligung an einer Gesellschaft gewährt, die ausserhalb der Vereinigten Staaten organisiert ist und ausschliesslich an einem ausländisch (nicht-U.S.) etablierten Wertpapiermarkt oder ausländischem Sekundärmarkt gehandelt wird. Bei diesen Gesellschaften kann ein Broker davon ausgehen ("presume"), dass die Gesellschaft kein "PTP für US-Steuerzwecke" ist und daher von der 1446(f)-Quellensteuer auf den Verkauf einer Beteiligung an dieser Gesellschaft befreit ist.
    Wir gehen davon aus, dass der IRS den Begriff "PTP für US-Steuerzwecke" in der vorgeschlagenen Regulierung genau definieren wird (der Begriff wird wohl auch gewisse nicht-U.S. Gesellschaften miteinbeziehen). Ausserdem wird der IRS diese Annahme ("Presumption") limitieren und Broker verpflichten, die Gesellschaft als PTP für US-Steuerzwecke zu behandeln, wenn sie Kenntnis davon haben, dass sie eine solche ist. Sobald der Broker weiss, dass es sich bei der Gesellschaft um ein PTP für US-Steuerzwecke handelt, darf er auch nicht davon ausgehen ("presume"), dass die Gesellschaft kein "Effectively Connected Income" hat, sondern muss sich auf eine "Qualified Notice" des PTP verlassen und bei Fehlen einer solchen einen Steuerabzug vornehmen.

  2. Berufung auf verspätete Dokumentation: Gemäss den finalen Regulierungen der Section 1446(f) konnten sich Broker nur dann auf Dokumentation des "Transferors" abstützen, um den Quellensteuersatz zu reduzieren, wenn sie diese 30 Tage vor dem Transfer erhielten. Der IRS hat entschieden, dass es angemessen ist, dass sich Broker auf die Dokumentationsregeln der Sections 1441 und 1471 verlassen können, was bedeutet, dass sich Broker auf Dokumentation stützen können, wenn diese innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung eingeht (oder mehr, wenn der "Transferor" einen "Affidavit" oder sogar zusätzliche "Documentary Evidence" vorlegt).

  3. Leerverkäufe ("Short Sales") von PTP-Anteilen: Der IRS beabsichtigt, die finalen Regulierungen so zu ändern, dass in den meisten Fällen kein 1446(f) Withholding nach Section 1446(f) bei Leerverkäufen von PTP-Anteilen gemacht werden muss.

Insbesondere die erste Erleichterung stellt eine erhebliche Entlastung für Broker dar. Ohne diese Erleichterung wäre jeder Partnership, ob ausländisch oder inländisch, ob an einer US-Börse notiert oder nicht, ob er in US-Unternehmen investierte oder nicht, von Section 1446(f) betroffen und unterläge dem Withholding, wenn der Partnership nicht in einer "Qualified Notice" den Nachweis erbrachte, dass er von der Steuer befreit ist. Mit dieser neuen Regelung können Broker, solange sie keine anderweitige Kenntnis haben, davon ausgehen, dass ein ausländischer Partnership kein "PTP für US-Steuerzwecke" ist und sollten daher in der Lage sein, bei diesem Partnership auf Section 1446(f) Withholding zu verzichten.

2. Finales 2023 QI-Agreement

Die Änderungen in der finalen Version des 2023 QI-Agreement (QIA) lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen:

Was Sections 1446(a) und (f) betrifft, so sind die Erleichterungen, die der IRS in Notice 2023-8 und im finalen QIA gewährt hat, nicht so gross wie erhofft. Insbesondere in Bezug auf QI, die als Nonqualified Intermediary für Kontoinhaber ohne U.S. Steuernummer (U.S. TIN) und als Disclosing QI für Kontoinhaber mit einer U.S. TIN agieren wollen, hat der IRS diese Möglichkeit in der Präambel zum QIA ausdrücklich verneint und bestätigt, dass Disclosing QI U.S. TIN von allen Kontoinhabern einholen müssen (oder sich zumindest nach besten Kräften darum bemühen müssen).

2.1 Wichtigste Änderungen in Bezug auf Sections 1446(a) und (f) im Vergleich zum "Proposed QI Agreement"

2.2 Ergänzungen im 2023 QIA zu QDD und Section 871(m)

2.3 Weitere Ergänzungen und Änderungen am 2023 QI-Agreement