
23.12.2022
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Finales 2023 QI Agreement und Section 1446(f) Update
Am 13. Dezember 2022 gab der IRS den Inhalt der finalen Version des 2023 QI-Agreements (Rev. Proc. 2022-43) bekannt, die am 27. Dezember 2022 im Internal Revenue Bulletin veröffentlicht wird. Die finale Version des QI-Agreements enthält die meisten Ergänzungen, die im Rahmen des "proposed QI Agreement" (Notice 2022-23) vorgenommen wurden. Während das vorgeschlagene QI-Agreement aber nur Änderungen in Bezug auf Sections 1446(a) und (f) enthielt, über die wir in unserem Newsletter "Section 1446(f) und Neues QI Agreement" ausführlich informiert haben, enthält das finale 2023 QI-Agreement auch zusätzliche Änderungen und einige Erleichterungen. Wir werden eine Zusammenfassung dieser Änderungen weiter unten aufführen.
Da das aktuelle QI-Agreement am 31. Dezember 2022 ausläuft, müssen QI das QI-Agreement erneuern und das neue 2023 QI-Agreement bis zum 31. März 2023 unterzeichnen. Sie können dies im QI Responsible Officer Portal (QAAMS) tun, sobald der IRS das Portal aktualisiert. Nach der Erneuerung tritt das neue QI-Agreement rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Weiterhin veröffentlichte der IRS am 21. Dezember 2022 die Notice 2023-8, mit der er Brokern (sehr willkommene) zusätzliche Leitlinien zur Einhaltung der Bestimmungen von Section 1446(f) gibt. Der IRS beabsichtigt, die finalen Regulierungen von Section 1446(f) mit dem Inhalt dieser zusätzlichen Leitlinien anzupassen.
Wir empfehlen allen Lesern von QI insbesondere Kapitel 2.3 dieser Information zu lesen.
1. Notice 2023-8 und Section 1446(f)-Erleichterungen
Mit der Notice 2023-8 hat der IRS in drei Bereichen Leitlinien und Erleichterungen veröffentlicht:
Veräusserung von Anteilen an nicht-US-amerikanischen Partnerships: Die Notice beabsichtigt, den Anwendungsbereich von Section 1446(f) auf vorwiegend inländische (U.S.-amerikanische) Publicly Traded Partnerships (PTP) zu beschränken, indem sie Brokern eine Befreiung für den Verkauf einer Beteiligung an einer Gesellschaft gewährt, die ausserhalb der Vereinigten Staaten organisiert ist und ausschliesslich an einem ausländisch (nicht-U.S.) etablierten Wertpapiermarkt oder ausländischem Sekundärmarkt gehandelt wird. Bei diesen Gesellschaften kann ein Broker davon ausgehen ("presume"), dass die Gesellschaft kein "PTP für US-Steuerzwecke" ist und daher von der 1446(f)-Quellensteuer auf den Verkauf einer Beteiligung an dieser Gesellschaft befreit ist.
Wir gehen davon aus, dass der IRS den Begriff "PTP für US-Steuerzwecke" in der vorgeschlagenen Regulierung genau definieren wird (der Begriff wird wohl auch gewisse nicht-U.S. Gesellschaften miteinbeziehen). Ausserdem wird der IRS diese Annahme ("Presumption") limitieren und Broker verpflichten, die Gesellschaft als PTP für US-Steuerzwecke zu behandeln, wenn sie Kenntnis davon haben, dass sie eine solche ist. Sobald der Broker weiss, dass es sich bei der Gesellschaft um ein PTP für US-Steuerzwecke handelt, darf er auch nicht davon ausgehen ("presume"), dass die Gesellschaft kein "Effectively Connected Income" hat, sondern muss sich auf eine "Qualified Notice" des PTP verlassen und bei Fehlen einer solchen einen Steuerabzug vornehmen.Berufung auf verspätete Dokumentation: Gemäss den finalen Regulierungen der Section 1446(f) konnten sich Broker nur dann auf Dokumentation des "Transferors" abstützen, um den Quellensteuersatz zu reduzieren, wenn sie diese 30 Tage vor dem Transfer erhielten. Der IRS hat entschieden, dass es angemessen ist, dass sich Broker auf die Dokumentationsregeln der Sections 1441 und 1471 verlassen können, was bedeutet, dass sich Broker auf Dokumentation stützen können, wenn diese innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung eingeht (oder mehr, wenn der "Transferor" einen "Affidavit" oder sogar zusätzliche "Documentary Evidence" vorlegt).
Leerverkäufe ("Short Sales") von PTP-Anteilen: Der IRS beabsichtigt, die finalen Regulierungen so zu ändern, dass in den meisten Fällen kein 1446(f) Withholding nach Section 1446(f) bei Leerverkäufen von PTP-Anteilen gemacht werden muss.
Insbesondere die erste Erleichterung stellt eine erhebliche Entlastung für Broker dar. Ohne diese Erleichterung wäre jeder Partnership, ob ausländisch oder inländisch, ob an einer US-Börse notiert oder nicht, ob er in US-Unternehmen investierte oder nicht, von Section 1446(f) betroffen und unterläge dem Withholding, wenn der Partnership nicht in einer "Qualified Notice" den Nachweis erbrachte, dass er von der Steuer befreit ist. Mit dieser neuen Regelung können Broker, solange sie keine anderweitige Kenntnis haben, davon ausgehen, dass ein ausländischer Partnership kein "PTP für US-Steuerzwecke" ist und sollten daher in der Lage sein, bei diesem Partnership auf Section 1446(f) Withholding zu verzichten.
2. Finales 2023 QI-Agreement
Die Änderungen in der finalen Version des 2023 QI-Agreement (QIA) lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen:
Änderungen (und einige kleinere Erleichterungen) im Zusammenhang mit der Integration von Section 1446(a) und der neuen Section 1446(f) sowie den unterschiedlichen Rollen, die QI bei der Abwicklung von PTP-Ausschüttungen und Transfers von PTP-Anteilen übernehmen können.
Änderungen in Bezug auf die Regelung für Qualified Derivatives Dealer (QDD), nicht nur um die jüngste Verlängerung der sog. "Good Faith Period" einzubeziehen, sondern auch, um andere Arten von Klarstellungen in Bezug auf QI und QDD, die Zahlungen nach Section 871(m) verarbeiten, zu integrieren.
Andere Arten von Klarstellungen und Änderungen. Diese werden vor allem für QI interessant sein, die weder QDD sind noch von Sections 1446(a) und (f) betroffen sind.
Was Sections 1446(a) und (f) betrifft, so sind die Erleichterungen, die der IRS in Notice 2023-8 und im finalen QIA gewährt hat, nicht so gross wie erhofft. Insbesondere in Bezug auf QI, die als Nonqualified Intermediary für Kontoinhaber ohne U.S. Steuernummer (U.S. TIN) und als Disclosing QI für Kontoinhaber mit einer U.S. TIN agieren wollen, hat der IRS diese Möglichkeit in der Präambel zum QIA ausdrücklich verneint und bestätigt, dass Disclosing QI U.S. TIN von allen Kontoinhabern einholen müssen (oder sich zumindest nach besten Kräften darum bemühen müssen).
2.1 Wichtigste Änderungen in Bezug auf Sections 1446(a) und (f) im Vergleich zum "Proposed QI Agreement"
Das QIA enthält Erleichterungen hinsichtlich der Anforderung an QI, U.S. TIN von Kontoinhabern einzufordern, indem einem QI erlaubt wird, U.S. TIN nach "best effort" zu erhalten, wenn der QI nachweisen kann, dass er wiederholt Versuche unternommen hat, eine U.S. TIN von den Kontoinhabern zu erhalten. Dies verringert auch das Risiko, dass die Depotstellen der QI Formulare ohne U.S. TIN ablehnen. Die Erleichterung wirkt sich jedoch nur auf die potenzielle Nichteinhaltung des QIA durch einen QI aus; sie entbindet Kontoinhaber von Disclosing QI nicht von der Verpflichtung, eine U.S. TIN einzufordern und ermöglicht keine reduzierten Sätze für den Fall, dass diese fehlen.
Der IRS gewährt Disclosing QI eine weitere Erleichterung, die es ihnen erlaubt, erhaltene "Schedule K-1"-Formulare (z. B. von der Depotstelle über segregierte Konten auf Depotstellenebene) an Endinvestoren weiterzuleiten, sofern der QI dem Formular (falls erforderlich) zusätzliche Informationen beifügt, die es einem Investor ermöglichen, die Beträge auf dem Schedule K-1 seinem Konto zuzuordnen.
Die Anforderungen an den "QI Periodic Review" wurden geändert, um Prüfprozesse für Konten, an die der QI PTP-Ausschüttungen macht, und für "Amounts Realized" aus einem Transfer einer PTP-Beteiligung einzubeziehen. Darüber hinaus wurde Anhang II, in dem das QIA die Stichprobenmethodik des Reviewers beschreibt, deutlich überarbeitet, um der neuen Section 1446 Rechnung zu tragen.
Die Responsible Officer-Zertifizierung wurde um zwei neue Zertifizierungen in Teil II.A und einen komplett neuen Teil VII erweitert, in dem QI, die als QI für PTP-bezogene Zahlungen agieren, dem IRS Informationen zu Dokumentation, Einbehaltung und Reporting zertifizieren und einreichen müssen.
2.2 Ergänzungen im 2023 QIA zu QDD und Section 871(m)
Das QIA behält im Allgemeinen die Anforderungen aus dem QIA aus dem Jahr 2017 bei, es wurden aber einzelne Klarstellungen und Änderungen vorgenommen.
Der IRS hat die verschiedenen Notices aus der Vergangenheit, die zumeist die "Good Faith Period" oder die Übergangsregeln verlängerten, in das QI-Agreement aufgenommen, und diese Fristen sowohl für QDD als für QSL (Qualified Securities Lenders) bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Das QIA schliesst weiterhin QDD-Konten vom QI Periodic Review in Anhang II aus und lässt die Aktivitäten eines QDD bei der Responsible Officer Certification weg. In der Präambel des 2023 QIA wird ausserdem bestätigt, dass diese fehlenden Informationen voraussichtlich in einer späteren Version des QI-Agreements (über einen sog. "Rider") aufgenommen werden.
Bestätigt wurde, dass ausländische QDD ein Formular 1120-F einreichen und den "Schedule Q (Formular 1120-F)" dem Formular anhängen müssen. Bislang waren die Leitlinien in dieser Hinsicht nicht eindeutig.
Gemäss dem QIA müssen QDD in ihrem Withholding Statement neu die Dividenden spezifizieren, die sie in den Kalenderjahren 2023 und 2024 als "equity derivatives dealer" erhalten.
Das QIA legt auch sehr detailliert fest, wie ein QDD, der ein Partnership ist, die QDD-Anforderungen umsetzen muss.
2.3 Weitere Ergänzungen und Änderungen am 2023 QI-Agreement
Die länderspezifischen KYC-Anhänge (in der Schweiz bspw. das "Attachment for Switzerland") sind nun im finalen 2023 QI-Agreement (QIA) referenziert.
In der Präambel des QIA wird neu klargestellt, dass der IRS eine Verlängerung der Frist für die Responsible-Officer-Zertifizierung unter bestimmten Umständen und auf Einzelfallbasis bewilligen kann, wenn der QI eine Verlängerung beantragt.
Die Compliance-Anforderungen von Section 10 und Appendix I/II des QIA wurden signifikant überarbeitet und umfassen neben der oben erwähnten Aufnahme von Section 1446 die folgenden Elemente:
Das QIA legt nun fest, dass ein QI verpflichtet ist, den QI Periodic Review Report zusammen mit der Zertifizierung einzureichen (zuvor war die Einreichung fakultativ und der Bericht musste dem IRS nur auf Anfrage vorgelegt werden).
Teil IV der Zertifizierung, in dem der QI sog. "Factual Information" auf der Grundlage der Ergebnisse des Periodic Reviews vorlegt, wurde überarbeitet und erlaubt nun die Eingabe von "factual information" nach Heilung (eine Änderung, die wir sehr begrüssen).
Ausserdem muss der QI in Teil IV eine Tabelle ausfüllen, wenn der Reviewer beim QI Periodic Review die sog. "Safe-Harbor"-Stichprobenmethode gem. Anhang II des QIA angewendet hat, um die Zuordnung der Konten zu den einzelnen "certainty strata" anzugeben ("certainty stratum" ist ein Begriff, der in Anhang II, der grundlegend überarbeitet wurde, neu eingeführt wurde).
Die wichtigste Neuerung ist, dass dem QIA ein brandneuer Anhang III hinzugefügt wurde. Der Anhang verlangt von einem QI, zusammen mit der Responsible-Officer-Zertifizierung einen Abgleich ("Reconciliation") aller Formulare 1042-S und 1042 hochzuladen, die während des Zertifizierungszeitraums eingereicht wurden, um den IRS bei der Überprüfung zu unterstützen, ob die Formulare 1042 und 1042-S korrekt eingereicht wurden. Der QI muss diesen Nachweis für die Jahre der Zertifizierungsperiode vorlegen, die nicht durch einen QI Periodic Review abgedeckt wurden (d. h. für alle drei Jahre, falls der QI einen Waiverantrag macht).
Bisher musste ein QI von jedem "Section 4.05 Partnership or Trust" (sogenannte "Joint Account Holder Rule Trusts oder Partnerships") einen Nachweis einholen, dass der Partnership oder der Trust während der ganzen Zertifizierungsperiode des QI einen "zulässigen Chapter 4-Status" hatte. Der QI musste als Teil der Zertifizierung bestätigen, dass er diese Bescheinigungen von diesen Partnerships oder Trusts erhalten hat. Das QIA lässt diese Anforderung weg und erlaubt es einem QI nun, sich auf die vom Kontoinhaber erhaltenen Unterlagen (wie z. B. ein Formular W-8IMY) zu verlassen, um den Chapter 4-(FATCA-)Status des Kontoinhabers zu bestimmen, und er darf sich so lange auf diese Unterlagen verlassen, bis eine Veränderung der Gegebenheiten eintritt oder die Gültigkeitsfrist der Dokumentation abläuft.
Das QIA legt fest, dass der "LOB-Code" ("Limitation on Benefits"-Code), der von Kontoinhabern, die Gesellschaften sind, erhoben wird, und die Doppelbesteuerungsabkommensvorteile beantragen, nur dann über ein Formular 1042-S gemeldet werden muss, wenn das Formular empfängerspezifisch ("recipient-specific") ist. Diese Anforderung war bereits in den Instruktionen zu den Formularen 1042-S erläutert und es wurde im QI Agreement erneut bestätigt, dass auch in Zukunft keine separaten "pooled" Formulare 1042-S für jeden LOB-Code erstellt werden müssen.
Das QIA erlaubt es QI nun, die Adresse eines Kontoinhabers, die einer Hold-Mail-Instruktion unterliegt, als permanente Wohnsitzadresse zu behandeln, vorausgesetzt, der QI verfügt über "andere Documentary Evidence", die den nicht-U.S.-Status oder, bei einem Anspruch auf Doppelbesteuerungsabkommensvorteile, den Wohnsitz der Person in dem Land, in dem die Vorteile beantragt werden, belegen.
Das QIA legt nun eine Frist fest, innerhalb derer Kontoinhaber, für die der QI ein Overwithholding gemacht hat, von einem QI ein "recipient-specific" Formular 1042-S anfordern können, um wiederum beim IRS eine Steuerrückforderung zu beantragen. Die Frist ist im Allgemeinen zwei Jahre nach dem Auftreten des Overwithholdings, oder drei Jahre im Falle einer PTP-Ausschüttung oder eines "Amount Realized" aus einem PTP-Transfer.
Das QIA überarbeitet und vertieft die Regeln, die im Falle einer Fusion von QI oder der Beendigung eines QI-Agreements gelten, inklusive neuer Regeln für die finale Zertifizierung und den QI Periodic Review.