
19.05.2020
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FATCA-Gruppenersuchen
Vergangene Woche hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein Schreiben an die von FATCA-Gruppenersuchen betroffenen schweizerischen Finanzinstitute versendet, in welchem weitere Informationen zum Vorgehen und der Timeline der FATCA-Gruppenersuchen erläutert werden. Gemäss dem Schreiben erwartet die ESTV, dass voraussichtlich die ersten FATCA-Gruppenersuchen frühstens im September 2020 eingehen werden.
Aus dem Schreiben ergeben sich für die betroffenen Finanzinstitute gewisse unmittelbare Pflichten (unter anderem eine Informations- und Datenlieferung und die Aktualisierung von Kontaktinformationen), welchen bis zum 15. Juni 2020 Folge zu leisten ist.
Alle betroffenen Finanzinstitute sollten eine Meldung erhalten haben. Deshalb sollten sich FATCA-rapportierende Finanzinstitute, welche in den Jahren 2014-2019 eine aggregierte Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung oder nichtteilnehmenden Finanzinstituten gemacht haben und welche in den vergangenen Tagen keine Email oder Schreiben der ESTV erhalten haben, unverzüglich bei der ESTV unter folgender Adresse melden: amtshilfe.usa@estv.admin.ch.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Newsletter “Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen”, “Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020” und “Reporting Reminder 2020” sowie die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. PEQ bietet alle Arten von Unterstützung bei der Erstellung von Datenlieferungen und von Informationspaketen bezüglich der FATCA-Gruppenersuchen an.