19.05.2020 2'

FATCA-Gruppenersuchen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung informierte letzte Woche schweizerische Finanzinstitute über bevorstehende FATCA-Gruppenanfragen ab September 2020 und legte sofortige Verpflichtungen bis zum 15. Juni 2020 fest.

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Vergangene Woche hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein Schreiben an die von FATCA-Gruppenersuchen betroffenen schweizerischen Finanzinstitute versendet, in welchem weitere Informationen zum Vorgehen und der Timeline der FATCA-Gruppenersuchen erläutert werden. Gemäss dem Schreiben erwartet die ESTV, dass voraussichtlich die ersten FATCA-Gruppenersuchen frühstens im September 2020 eingehen werden.

Aus dem Schreiben ergeben sich für die betroffenen Finanzinstitute gewisse unmittelbare Pflichten (unter anderem eine Informations- und Datenlieferung und die Aktualisierung von Kontaktinformationen), welchen bis zum 15. Juni 2020 Folge zu leisten ist.

Alle betroffenen Finanzinstitute sollten eine Meldung erhalten haben. Deshalb sollten sich FATCA-rapportierende Finanzinstitute, welche in den Jahren 2014-2019 eine aggregierte Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung oder nichtteilnehmenden Finanzinstituten gemacht haben und welche in den vergangenen Tagen keine Email oder Schreiben der ESTV erhalten haben, unverzüglich bei der ESTV unter folgender Adresse melden: amtshilfe.usa@estv.admin.ch.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Newsletter “Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen”, “Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020” und “Reporting Reminder 2020” sowie die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. PEQ bietet alle Arten von Unterstützung bei der Erstellung von Datenlieferungen und von Informationspaketen bezüglich der FATCA-Gruppenersuchen an.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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