30.04.2026 3'

2026: AIA Reporting Reminder

Da die Frist für die Einreichung des AIA-Reportings näher rückt, möchten wir alle Schweizer Finanzinstitute über ihre AIA-Meldepflichten und einige spezifische Updates informieren, die für das Steuerjahr 2025 relevant sind.

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AIA Reporting Reminder

Schweizer Finanzinstitute müssen AIA-Meldeinformationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) melden. Dazu müssen sich meldende Schweizer FI auf dem Schweizer Registrierungs- und Meldeportal registrieren.

Die meldenden FI müssen die meldepflichtigen Informationen bis spätestens 30. Juni 2026 an die ESTV übermitteln. Für aktuelle Informationen bezüglich der Fristen für die Einreichung des AIA-Reportings in anderen Jurisdiktionen sollten die jeweiligen lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.

Bei der ESTV registrierte meldepflichtige Schweizer FI müssen, unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Kalenderjahr meldepflichtige Konten geführt haben oder nicht, eine Meldung bei der ESTV einreichen. Hatte das meldepflichtige FI keine meldepflichtigen Konten, ist eine Nullmeldung erforderlich.

Die Meldungen müssen gemäss der technischen Wegleitung der ESTV eingereicht werden.

Zusätzlich hat die ESTV einen Leitfaden zur Datenübermittlung veröffentlicht, der die technischen Spezifikationen für die Übermittlung von Daten an die ESTV beschreibt.

Die Daten können auf drei Arten übermittelt werden:

  • Upload der verschlüsselten XML-Datei über das ESTV-Portal (XML-Daten-Upload)

  • Manuelle Dateneingabe über das ESTV-Portal (Online-Formular)

  • Maschine-zu-Maschine-Webservice-Schnittstelle (M2M)

Wählt ein FI die dritte Option, muss die Schnittstelle erst aktiviert werden. Die Meldungen können nicht in Papierform eingereicht werden.

Änderungen bei den meldepflichtigen Jurisdiktionen für das Steuerjahr 2025

Zusätzlich zu den Kontoinhabern, die in Jurisdiktionen ansässig sind, die für das Steuerjahr 2024 meldepflichtig waren, müssen Schweizer Finanzinstitute ab dem Steuerjahr 2025 auch alle Kontoinhaber melden, die in Ländern ansässig sind, die seit dem 1. Januar 2025 ein AIA-Abkommen in Kraft haben. Eine Liste aller dieser Länder finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF). Folgende Länder sind für das Reporting für das Steuerjahr 2025 neu dazugekommen:

  • Georgien

  • Moldau

  • Ukraine

Wir möchten daran erinnern, dass der Schweizer Bundesrat die Datenübermittlung an Russland ausgesetzt hat. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Verpflichtungen der schweizerischen Reporting FIs gegenüber der ESTV von diesem Beschluss unberührt bleiben: Ungeachtet der Aussetzung sind die meldenden FI verpflichtet, die Finanzkontodaten von in Russland steuerlich ansässigen Personen zu sammeln und an die ESTV zu melden.

Meldepflichtige Konten von Jurisdiktionen mit nicht-reziproken Abkommen

Bitte beachten Sie, dass einige Jurisdiktionen als permanent nicht-reziproke Jurisdiktionen eingestuft sind. Dies bedeutet, dass diese Jurisdiktionen den Partner-Jurisdiktionen dauerhaft Kontoinformationen zur Verfügung stellen werden, sie aber keine solchen Daten erhalten möchten. Ein Schweizer Finanzinstitut darf daher für das Steuerjahr 2025 keine meldepflichtigen Konten von Kunden mit einem Steuerwohnsitz in den folgenden nicht-reziproken Jurisdiktionen melden:

  • Anguilla

  • Bahamas

  • Bahrain

  • Bermuda

  • Britische Jungferninseln

  • Kaimaninseln

  • Katar

  • Kuwait

  • Marschallinseln

  • Neukaledonien

  • Nauru

  • Turks- und Caicosinseln

  • Vereinigte Arabische Emirate

Fristen anderer relevanter Rechtsordnungen

Die folgenden Länder gehören immer wieder zu den relevantesten für CRS-Meldungen und sind daher mit ihren jeweiligen CRS-Meldefristen aufgeführt:

  • St. Vincent: 31. Mai 2026

  • Britische Jungferninseln: 31. Mai 2026

  • Kaimaninseln: 31. Mai 2026

  • Vereinigtes Königreich: 31. Mai 2026

  • Portugal: 31. Juli 2026

  • Marshallinseln: 31. Mai 2026

  • Guernsey: 30. Juni 2026

  • Jersey: 30. Juni 2026

  • Isle of Man: 30. Juni 2026

  • Liechtenstein: 30. Juni 2026

  • Schweiz: 30. Juni 2026

  • Panama: 31. Juli 2026

News

20.04.2026 4'

Neues IRIS-System und Zulassung von PQS als autorisierter Transmitter von Formularen 1042-S und 1099

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über wesentliche Änderungen bei den Einreichungspflichten für die Formulare 1042-S und 1099 informieren, die sich auf zahlreiche Filer, wie z. B. Qualified Intermediaries („QIs“) (einschliesslich Qualified Derivatives Dealer („QDD“)), Withholding Foreign Partnerships („WFP“), Withholding Foreign Trusts („WFT“) sowie andere Withholding Agents („WA“) auswirken werden. Zudem möchten wir Sie über unseren neuen Transmitter-Service für die Formulare 1042-S und 1099 informieren.
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09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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