06.04.2023 2'

Update Erneuerung QI Agreement

Mit diesem kurzen Update möchten wir alle QI, die ihr QI-Agreement noch nicht erneuert haben, über die neuesten Updates zum Erneuerungsprozess informieren.

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Wie in unserer vorgängigen Information berichtet, ist die Erneuerung des QI-Agreements am 1. Mai 2023 fällig. Mit diesem kurzen Update möchten wir alle QI, die ihr QI-Agreement noch nicht erneuert haben, über die neuesten Updates zum Erneuerungsprozess informieren:

  • Am 3. April 2023 informierte die Schweizerische Bankiervereinigung mit Ihrem Zirkular Nr. 8095, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigt hat, dass QIs, die vom EFD bereits eine Bewilligung erhalten haben, um als QI zu agieren, diese nicht erneuern oder zusätzliche Bewilligungen beantragen müssen.

  • Während dem Ausfüllen des Verlängerungsantrags kann es vorkommen, dass die QI Responsible Officer vom QI/WP/WT Application and Account Management System (QAAMS) aufgefordert werden, eine Vollmacht (Formular 2848) hochzuladen, was zu Verwirrung geführt hat, da diese Anforderung zuvor nicht gestellt wurde. Diese Anforderung gilt nur für Personen, die in der Sektion "Manage Contact Information " des Systems als Bevollmächtigte angegeben sind, nicht für den Responsible Officer oder die Kontaktperson. Überprüfen Sie daher vor der Einreichung des Verlängerungsantrags die in diesem Teil des Systems eingetragenen Bevollmächtigten und entfernen Sie sie gegebenenfalls. Verwenden Sie dazu den Link "Manage Contact Information" im Activity Center auf der Startseite des QI-Kontos im QAAMS (beachten Sie, dass die Bearbeitung der Sektion "Power of Attorney" nur möglich ist, wenn Sie sich als QI Responsible Officer anmelden. Wenn die Bevollmächtigten korrekt eingetragen sind, bereiten Sie die Formulare 2848 für die Bevollmächtigten vor und laden diese in Abschnitt 4 des Verlängerungsantrags hoch).

  • Einige QI, die das QI-Agreement nach dem 31. März 2023 verlängern, stellen möglicherweise fest, dass der Verlängerungsstatus im System automatisch auf "Approved" gesetzt wird, obwohl sie keinen Verlängerungsantrag gestellt haben. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um einen Fehler im System handelt. QI sollten daher trotzdem einen Verlängerungsantrag für das QI-Agreement einreichen.

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09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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