13.02.2023 2'

Erneuerung QI Agreement

Mit dieser Information möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Link für die Erneuerung des QI-Abkommens nun allgemein im QAAMS verfügbar ist.

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Wie in unserer vorgängigen Information berichtet, hat der IRS die Frist zur Erneuerung des QI Agreement bis zum 1. Mai 2023 verlängert, da für die Mehrheit der QIs der Link zum Erneuerungsantrag im QI Application and Account Management System (QAAMS) nicht verfügbar war.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Link seit dem 13. Februar 2023 im QAAMS verfügbar ist und das QI Agreement nun von allen erneuert werden kann.

Um das QI-Agreement zu erneuern, müssen sich QI in ihr Konto im QAAMS einloggen und auf den Link “Renew Agreement” im Activity Center unten auf der Startseite klicken. Die meisten Felder im Verlängerungsantrag sind bereits mit den bei der ursprünglichen Registrierung eingegebenen Informationen ausgefüllt.

Wir empfehlen, beim Ausfüllen des Verlängerungsantrags die vorausgefüllten Informationen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wenn es mittlerweile wesentliche Änderungen an der Geschäftsbeschreibung des QIs oder dem Kontoeröffnungsprozess gab, müssen QIs ein separates Dokument erstellen, in dem die Änderungen beschrieben werden, und es als Anhang zu Teil 4 des Verlängerungsantrags hochladen. Wie der IRS in den FAQ bestätigt, müssen die Informationen über die Art der Kontoinhaber und Investitionen in US-Vermögenswerte in Teil 2 des Verlängerungsantrags nicht aktualisiert werden.

Nach der Erneuerung gilt das neue QI-Agreement rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und läuft am 31. Dezember 2028 aus.

Schweizer QI sollten beachten, dass es noch keine offizielle Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements gibt, ob eine Erneuerung der Zulassung als QI erforderlich sein wird. Wir gehen davon aus, dass das EFD die Bewilligung unilateral auf alle bestehenden QI erweitern wird, wie es dies bereits mit dem 2017er QI-Agreement getan hat.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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