28.09.2026 3'

Notice 2026-61

Mit unserem Newsletter Notice 2026-61 möchten wir Sie über die Verlängerung der Übergangsfrist für bestimmte Vorschriften nach Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des Internal Revenue Code (die "Section 871(m) Regulations") informieren.

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In diesem Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, dass der IRS mit Notice 2026-61 die bereits mit Notice 2024-44 gewährten Übergangsregelungen verlängert hat.

Die Notice 2026-61 in Kürze:

Am 21. September 2026 veröffentlichte der IRS die Notice 2026-61, mit der die Umsetzungsfrist für bestimmte Regeln nach Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des Internal Revenue Code (die "Section 871(m) Regulations") erneut verlängert wurde.

Mit der Notice 2026-61 wird die in der Notice 2024-44 vorgesehene Übergangserleichterung für das Jahr 2026 verlängert. Die Fristen für die Umsetzung der in diesen Regulationen festgelegten Anforderungen werden wie folgt verlängert:

  • Die Einführung des Withholdings für Nicht-Delta-One-Transaktionen wurde auf den 1. Januar 2029 verschoben. Ausserdem wurde die "Good Faith Period" für Delta-One-Transaktionen bis 2028 und für Nicht-Delta-One-Transaktionen bis 2029 verlängert. Dies bedeutet, dass bis zum 1. Januar 2029 nur Delta-One-Instrumente und -Kontrakte mit Bezug auf Geschäfte mit U.S.-Underlyings in den Anwendungsbereich von Section 871(m) fallen.

  • Zusätzlich hat der IRS den mit der Notice 2016-76 eingeführten, vereinfachten Standard zur Bestimmung, ob es sich bei Transaktionen um kombinierte Transaktionen handelt, bis 2028 verlängert. Der IRS hat ebenfalls bestätigt, dass Transaktionen, die nach dem vereinfachten Standard kombiniert werden, so lange kombiniert bleiben, bis alle Transaktionen, die nach dieser Regel kombiniert wurden, veräussert wurden.

  • Zusätzlich hat der IRS die stufenweise Erleichterung mehrerer Bestimmungen für Qualified Derivatives Dealer ("QDD") bis zum 1. Januar 2029 verlängert:

  1. QDD müssen ihre Steuerschuld ab dem 1. Januar 2029 nach dem "Net Delta Approach" ermitteln.

  2. Der IRS hat die Steuerbefreiung für Dividenden und Dividendenäquivalente, die ein QDD in seiner Eigenschaft als "Equity Derivatives Dealer" erhält, bis zum 1. Januar 2029 verlängert. Der QDD bleibt jedoch steuerpflichtig für Dividenden und Dividendenäquivalente, die er in einer anderen Eigenschaft als Equity Derivatives Dealer erhält, sowie für jede andere FDAP-Zahlung aus US-Quelle, die er, unabhängig von seiner Eigenschaft, erhält. Ausserdem ist der QDD weiterhin verpflichtet, einen Steuerabzug auf Dividendenäquivalente vorzunehmen, die im Rahmen einer Section 871(m)-Transaktion an eine Nicht-U.S.-Person gezahlt werden.

  3. Ein QI Periodic Review in Bezug auf die QDD-Aktivitäten eines QDD für die Jahre 2027 und 2028 ist nicht erforderlich. Der IRS wird die Übergangsbestimmungen für den Waiver für den QI Periodic Review für QDD sowie weitere Übergangsbestimmungen für die Steuerjahre 2027 und 2028 in das QI Agreement aufnehmen.

  • Schliesslich wurden die Übergangsbestimmungen in Part III der Notice 2010-46, mit denen die Regelung für Qualified Securities Lender im Zusammenhang mit Wertpapierverleih- und -pensionsgeschäften eingeführt wurde, bis zum 1. Januar 2029 verlängert. Das "Credit Forward System" in Part II der Notice 2010-46 kann noch bis zum 31. Dezember 2026 für meldepflichtige Ersatzzahlungen verwendet werden.

News

18.05.2026 6'

Einreichung der Formulare 1042-S über IDES für ausländische Steuerpflichtige

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Ankündigung der US-Steuerbehörde IRS vom 4. Mai 2026 informieren, mit der ein neues Registrierungssystem für ausländische Steuerpflichtige im IDES (International Data Exchange System) eingeführt wurde. Dieses ermöglicht es ausländischen Steuerpflichtigen, nach der bevorstehenden Einstellung des FIRE-Systems (Filing Information Returns Electronically) bis Ende 2026 eine IDES-TCC für die Einreichung von Formularen 1042-S zu erhalten.
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30.04.2026 3'

2026: AIA Reporting Reminder

Da die Frist für die Einreichung des AIA-Reportings näher rückt, möchten wir alle Schweizer Finanzinstitute über ihre AIA-Meldepflichten und einige spezifische Updates informieren, die für das Steuerjahr 2025 relevant sind.
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