
29.01.2020
14'
Reporting Reminder 2020
CRS
Wichtigste Änderungen
Zusätzlich zu den Kontoinhabern, welche in den Ländern ansässig sind, die bereits für das Steuerjahr 2018 meldepflichtig waren, müssen Schweizer Finanzinstitute ab dem Steuerjahr 2019 auch alle Kontoinhaber melden, die in Ländern ansässig sind, mit denen seit dem 1. Januar 2018 ein AIA-Abkommen in Kraft ist. Eine Liste dieser Staaten finden Sie auf der ESTV-Website.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten Länder, die kein AIA-Abkommen mit der Schweiz haben, sich aber gegenüber dem Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes der OECD zur Umsetzung von CRS verpflichtet haben, nicht mehr als teilnehmende Staaten für CRS-Zwecke. Daher werden professionell verwaltete Investmentunternehmen mit Sitz in Ländern, mit denen die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, nicht mehr als Finanzinstitute eingestuft, sondern müssen stattdessen als passive NFEs behandelt werden. Daher müssen solche Unternehmen und ihre beherrschenden Personen für das CRS-Reporting für das Steuerjahr 2019 berücksichtigt werden.
Einreichen der Formulare
Schweizer Finanzinstitute sind verpflichtet, CRS-Meldungen an die ESTV zu machen. Neue meldende Schweizer Finanzinstitute müssen sich auf dem Registrierungs- und Einreichungsportal (My Tax World) registrieren.
Meldende schweizerische FI müssen der ESTV die zu rapportierenden Informationen bis spätestens am 30. Juni 2020 übermitteln.
Die bei der ESTV registrierten, meldepflichtigen FIs müssen unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Kalenderjahr meldepflichtige Konten geführt haben oder nicht, ein Meldefile an die ESTV einreichen. Wenn das meldende FI keine meldepflichtigen Konten hatte, ist eine Nullmeldung erforderlich.
Die Meldungen müssen gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung erstellt werden.
Die ESTV hat zusätzlich eine Anleitung für die Datenübermittlung veröffentlicht.
Die Daten können auf drei Arten eingereicht werden:
Hochladen einer XML-Datei via MyTaxWorld (XML Datei-Upload)
Manuelle Datenerfassung via MyTaxWorld (Online-Formular)
Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M)
Falls ein Finanzinstitut die dritte Art wählen möchte, muss zuerst eine Schnittstelle aktiviert werden. Die Meldungen können nicht mittels Papier-Formular eingereicht werden.
Sollten Sie Unterstützung bei der Vorbereitung des CRS-Reportings suchen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
FATCA
Wichtigste Erinnerungen
Meldungen von Konten von Non-Participating FFIs
Wir möchten daran erinnern, dass seit dem FATCA-Reporting für das Steuerjahr 2016 Reporting Model 2 FFIs, die nicht teilnehmende FFIs (NPFFIs) im Rahmen ihres Reportings der Personen ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung gemeldet haben, nicht mehr verpflichtet sind, solche Konten zu melden.
Reporting Model 2 FFI Reporting von Konten ohne Zustimmungserklärung
Vorbestehende U.S. Konten ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung werden von Reporting Model 2 FFIs über folgende Kategorien rapportiert:
Kategorie „Recalcitrant account holders that are U.S. persons”
Kategorie ”Recalcitrant account holders with U.S. indicia”
Konten von natürlichen Personen, bei welchen eine Veränderung der Umstände dazu führt, dass die originale Selbstdeklaration falsch oder unzuverlässig ist und es dem FFI nicht möglich ist, eine gültige Selbstdeklaration einzuholen, sind über die Pooled Reporting Kategorie „Recalcitrant account holders with U.S. indicia“ zu rapportieren.
Identifikationsnummer für Formulare 8966 in Papierfom
Rapportierende FFIs sind verpflichtet, jedem in Papierform eingereichten Formular 8966 eine einzigartige Identifikationsnummer zuzuweisen. Seit 2018 muss die dreistellige Identifikationsnummer in die Box “Identifier” am oberen Rand des Formulars eingetragen werden.
Einreichen der Formulare
Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) bestehen folgende zwei Fristen für die Meldung der Daten aus dem Kalenderjahr 2019:
31. Januar 2020 für die aggregierte Meldung von U.S. Konten ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung
31. März 2020 für U.S. Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung
Die Verantwortung für das 8966 FATCA Reporting obliegt dem FFI. Das Reporting kann nicht an eine Depotstelle delegiert werden.
Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) ist das 8966 Reporting elektronisch einzureichen. Dies erfolgt über den International Data Exchange Service (IDES). Die FATCA XML Schemas and Business Rules for Form 8966 und die darin aufgeführten Wegleitungen dienen als Unterstützung bezüglich der Einhaltung der Meldefristen für das FATCA Reporting.
Bitte beachten Sie, dass die für die Verschlüsselung von FATCA-XML-Dateien verwendeten Zertifikate ablaufen können: Bevor Sie mit der Erstellung Ihres 8966-Reportings beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Zertifikate auf dem neuesten Stand sind.
Sollten Sie Unterstützung bei der Generierung der FATCA XML-Datei oder der verschlüsselten Datei, die an IDES übermittelt werden soll, wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
FATCA Gruppenersuchen
Auf Basis der Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting accounts) können allfällige Gruppenersuchen seitens der USA folgen, welche eine Einreichung der Daten und Dokumentationen an die ESTV erforderlich machen. Die Daten und Dokumentationen, welche an die ESTV zu senden sind, umfassen zusätzlich eine SEI-XML Datei, eine FATCA-XML Datei sowie dazugehörige Dokumente im PDF-Format. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Newsletter “Genehmigung der Änderung des DBAs durch den U.S. Senat - FATCA-Gruppenersuchen” und “Wichtige Updates und Daten zur Implementation der regulatorischen Anforderungen von 2020” sowie die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. PQS bietet alle Arten von Unterstützung bei der Erstellung der Informationspakete für die FATCA-Gruppenersuchen an.
Fristverlängerung
Für eine Fristverlängerung von 90 Tagen für die Einreichung des 8966 Reportings von Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung ist das Formular 8809-I zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass rapportierende schweizerische Finanzinstitute keine Fristverlängerung für die Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung beantragen können.
QI
Wichtigste Änderungen
Formular 1042-S
Neuer Income Code
Ein neuer Einkommenscode 55 wurde hinzugefügt für steuerpflichtige "Death Benefits" aus einem Lebensversicherungsvertrag.
Ein neues Feld 7c für die Angabe, dass das Withholding, welches die Partnerships vornehmen müssen, im Folgejahr erfolgte
Ein neues Feld wurde für Partnerhsips, die ein Withholding Partnership Agreement mit dem IRS haben, hinzugefügt, um eine Angabe, dass das Withholding auf Partnership-Interest im Folgejahr erfolgte, zu ermöglichen. Wird das Formular 1042-S elektronisch eingereicht, muss der QI im Feld 999 «0» eingeben, um anzugeben, dass er keine Partnership ist, das ein Withholding auf Partnership-Interest im Folgejahr meldet.
Erinnerung: U.S. Payee Pools
Bitte beachten Sie, dass Formulare 1042-S für Zahlungen an Chapter 4 U.S. Payee Pools (Konten von U.S. Personen) erstellt werden müssen. Diese werden mit dem Chapter 4 Exemption Code 18 (U.S. Payees of participating FFI or registered deemed-compliant FFI) und Recipient Code 48 (U.S. Payees Pool) gemeldet.
Formular 1042
Zum Zeitpunkt dieses Reporting Reminders lagen noch keine endgültigen Instruktionen für das Formular 1042 vor. Die folgenden Informationen basieren auf dem Entwurf der Instruktionen.
Neuer Schedule Q (Formular 1042)
Wenn ein QI oder eine seiner Niederlassungen ein Qualified Derivatives Dealer (QDD) ist, muss der Steuerzahler dem Formular 1042 ein Schedule Q (Formular 1042), für jeden QI oder seine Niederlassung, der QDD ist, beifügen. Der QI muss das Formular 1042 einreichen und für jeden QDD einen Schedule Q (Formular 1042) ausfüllen und anhängen, auch wenn der QDD eine Steuerpflicht von Null hat. Der neue Schedule Q (Formular 1042) ersetzt die frühere Anforderung, dem Formular 1042 einen Anhang beizufügen, welcher Informationen über die Steuerschuld des QDDs geliefert hat.
Adjustments to overwithholding under the reimbursement and set-off procedures
Ein Withholding Agent kann bis zum Ablauf der verlängerten Frist für die Einreichung der Formulare 1042-S Änderungen am Overwithholding mithilfe der Reimbursement und Set-off Procedures vornehmen, es sei denn, das Formular wurde bereits eingereicht oder übermittelt. Darüber hinaus kann ein Withholding Agent die verlängerte Frist für die Einreichung des Formulars 1042 nutzen, um einen Credit für etwaige Anpassungen des Overwithholdings zu beantragen.
Rundung
Withholding Agents sind neu verpflichtet, Beträge zu runden, so dass nur ganze Dollar-Beträge gemeldet werden. Beträge mit 01 bis 49 Cents werden abgerundet, während Beträge mit 50 bis 99 Cents auf den nächsten Dollar erhöht werden.
Potentielle Section 871(m) Transaktionen
Bitte beachten Sie, dass QIs nicht nur bei Zahlungen in Verbindung mit derivativen Finanzinstrumenten mit einem zugrunde liegenden U.S. Wertpapier oder sonstigen Referenzwerts, sondern auch bei Zahlungen in Verbindung mit potentiellen Sec. 871(m) Transaktionen den Abschnitt 3 des Formulars 1042 ausfüllen müssen. Wenn Sie als Withholding Agent für die nach Sektion 871(m) behandelten Beträge (in der Regel unter Income Code 40) handeln, unabhängig davon, ob Sie als QI oder QDD tätig sind, sollten Sie das Kästchen in Abschnitt 3 ankreuzen.
Einreichen der Formulare
Das Formular 1042 und 1042-S Reporting ist bis zum 16. März 2020 beim IRS einzureichen. Für beide Reportings kann eine automatische Fristverlängerung beantragt werden (siehe unten).
Die Formulare 1042-S sind in Form einer .txt-Datei elektronisch über das System FIRE einzureichen. Die Spezifikationen für das elektronische 1042-S Reporting für das Steuerjahr 2019 finden Sie in der Publication 1187.
Das Formular 1042 ist weiterhin in Papierform zu übermitteln. Unter Umständen sind dem Formular Kopien der Formulare 1042-S von der Lagerstellen beizulegen. Für die Einreichung des Formulars 1042 ist folgende Adresse zu verwenden:
Internal Revenue Service
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA
Als Nachweis für eine fristgerechte Einreichung des Formulars 1042 sollte der Postbeleg aufbewahrt werden. Dadurch können Bussen für ein verspätetes Einreichen der Formulare vermieden werden. Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden:
Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd.
Ogden, UT 84201
USA
Gerne stehen wir Ihnen bei der Aufbereitung und Erstellung des elektronischen Reportings unterstützend zur Verfügung.
Fristverlängerung
Den Antrag für eine Fristverlängerung müssen Sie bis spätestens am 15. März 2020 für die Formulare 1042-S und 16. März 2020 für das Formular 1042 beim IRS einreichen.
Für eine automatische Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung des 1042-S Reportings ist das Formular 8809 zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Einreichung des Formulars 8809 die Frist für die Vorbereitung von Recipient Copies nicht verlängern können, wenn Sie ein Recipient-specific Reporting einreichen müssen. Sie können eine Fristverlängerung für die Bereitstellung der Recipient Copies beantragen, indem Sie einen Brief an die folgende Adresse senden:
Internal Revenue Service
Information Returns Branch
Attn: Extension of Time Coordinator
240 Murall Drive, Mail Stop 4360
Kearneysville, WV 25430
Das Schreiben muss (a) Ihren Namen, (b) Ihre TIN, (c) Ihre Adresse, (d) die Art des Reportings, (e) eine Erklärung, dass Ihr Verlängerungsantrag der Vorbereitung von Statements für die Recipients dient, (f) den Grund für die Verschiebung und (g) die Unterschrift des Zahlers oder Bevollmächtigten enthalten. Ihr Antrag muss bis zu dem Datum, an dem die Recipient Statements zugestellt werden müssen, postalisch abgestempelt werden. Wenn Ihr Antrag auf Verlängerung genehmigt wird, wird Ihnen in der Regel eine zusätzliche Frist von maximal 30 Tagen für die Bereitstellung der Recipient Statements gewährt.
Für eine Fristverlängerung von 6 Monaten für die Einreichung des Formulars 1042 steht das Formular 7004 zur Verfügung. Die Fristverlängerung gilt lediglich für die Einreichung des Formulars. Die Frist zur Zahlung allfälliger Steuern kann nicht verlängert werden.
Sie können die beiden Formulare online ausfüllen und folgendermassen elektronisch einreichen:
Formular 8809 über das FIRE System (https://fire.irs.gov)
Formular 7004 über die Modernized e-File (MeF) platform
1099 Reporting
Wir möchten Sie daran erinnern, dass QIs weiterhin einen allfälligen Sicherstungssteuer für QI Zwecke (Backup Withholding) auf undokumentierte U.S.-Konten gemäss Chapter 61 an meldepflichtige Zahlungen für den Zeitraum, in dem ein Konto als undokumentiertes U.S.-Konto behandelt wird, anwenden müssen (falls anwendbar). Folglich müssen Sie als QI in bestimmten Fällen immer noch sicherstellen, dass das 1099-Reporting für QI-Zwecke durchgeführt wird.
Für die Fälle, in denen 1099 Reporting einzureichen ist, ist eine der folgenden Deadlines einzuhalten, je nach Form und Inhalt der Einreichung:
15. Februar 2020 für das Einreichen des 1099-B, 1099-S und 1099-MISC Reportings (falls Beträge in Box 8 or 14 vorhanden sind)
28. Februar 2020 für das Einreichen des 1099 Reportings (ausser denjenigen, die oben erwähnt wurden) in Papierform
oder
31. März 2020 für das elektronische Einreichen des 1099 Reportings (ausser denjenigen, die oben erwähnt wurden) mittels dem System FIRE
Bei der Übermittlung in Papierform sind nur die originalen Formulare des IRS zulässig, keine downloadbaren PDFs. Kopien 1, B, 2 und C können in PDF Format online ausgefüllt werden. Die Formulare können direkt bei uns oder beim IRS bestellt werden.
Für eine Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung der Formulare 1099 ist das Formular 8809 zu verwenden. Dieses ist elektronisch im FIRE System bis spätestens am 28. Februar 2020 (falls 1099 Reporting in Papierform) oder 31. März 2020 (falls 1099 Reporting elektronisch) beim IRS einzureichen.
Die Verantwortung für das 1099 Reporting obliegt dem QI, auch bei einer allfälligen Delegation an die Depotstelle. Sollte Ihre Depotstelle nicht wie im QI-Agreement gefordert rapportieren, müssen Sie Ihre meldepflichtigen Zahlungen an U.S. Personen direkt an den IRS melden.