
16.01.2015
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SIF: Fristverlängerung
Das Staatssekretariat für international Finanzfragen (SIF) konnte mit dem IRS eine Fristverlängerung für die aggregierte Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung bis am 31. März 2015 vereinbaren (bisherige Frist: 31. Januar 2015). Der IRS hat bestätigt, dass die Meldung für das Jahr 2014 bis spätestens am 31. März 2015 nicht als erhebliche Nichterfüllung nach Art. 11 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (das „FATCA-Abkommen“) betrachtet wird.
Somit haben die meldepflichtigen Finanzinstitute mehr Zeit für die Vorbereitung und die Registrierung im IDES-System.