
23.03.2021
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Revision des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung
Am 1. Januar 2021 sind die neuen Revisionen des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung in Kraft getreten. Die Überarbeitung der AIA-Wegleitung der ESTV und die FAQ des AIA-Qualifikationsgremiums folgten kurz darauf.
In unserem Newsletter "Anstehende Revision der Schweizer AIA-Gesetzgebung" informierten wir über die wichtigsten Änderungen, die durch die Revision in Kraft traten. Mit dem aktuellen Newsletter möchten wir alle Schweizer FIs daran erinnern sicherzustellen, dass die durch die Revision erlassenen Änderungen angemessen umgesetzt werden:
Wenn Sie eine Nachfrage beim Kundenbetreuer für die vorbestehenden Kontoinhaber mit einem Kontostand oder -wert über CHF 1'000'000 durchgeführt haben oder nachrichtenlose Konten mit einem Kontostand oder -wert unter CHF 1'000 als ausgenommene Konten behandelt haben, achten Sie bitte darauf, bei der Anwendung dieser Schwellenwerte U.S.-Dollar statt Schweizer Franken für die Berechnung der Kontostände und -werte zu verwenden.
Stellen Sie sicher, dass Sie neue Selbstauskünfte vor dem 31. März 2021 einholen, wenn Sie Konten für die folgenden Kategorien von Kontoinhabern führen:
Stockwerkeigentümerschaften und Miteigentümergemeinschaften mit der AIA- Klassifizierung "nicht meldendes FI".
Konten, die als steuerbefreite Konten behandelt wurden, weil sie in den Ländern, in denen sie ansässig waren, einer solchen Behandlung unterlagen.
Konten mit geringem Wert, die dem Hausanschriftverfahren unterliegen und bei denen die Adresse des Kontoinhabers mit einem für KYC/AML-Zwecke erhaltenen Formular erhoben wurde. Für solche Konten ist es auch zulässig, die Belege anstelle einer Selbstauskunft einzuholen.
Stellen Sie sicher, dass für alle Konten zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine Selbstdeklaration vorliegt. Eine Ausnahme kann für Konten von Rechtsträger gemacht werden, bei denen anhand der öffentlich verfügbaren Informationen festgestellt werden kann, dass sie für AIA-Zwecke nicht meldepflichtig sind.
Abgesehen von den neuen Regeln zur Anwendung der Schwellenwerte hatten die Änderungen keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf das AIA-Reporting. In einer unserer nächsten Mitteilungen werden wir Sie über die AIA-Reporting-Pflichten informieren.