23.03.2021 2'

Revision des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung

Wir möchten die Schweizer FIs daran erinnern, dass am 1. Januar 2021 die neuen Revisionen des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung in Kraft getreten sind.

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Am 1. Januar 2021 sind die neuen Revisionen des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung in Kraft getreten. Die Überarbeitung der AIA-Wegleitung der ESTV und die FAQ des AIA-Qualifikationsgremiums folgten kurz darauf.

In unserem Newsletter "Anstehende Revision der Schweizer AIA-Gesetzgebung" informierten wir über die wichtigsten Änderungen, die durch die Revision in Kraft traten. Mit dem aktuellen Newsletter möchten wir alle Schweizer FIs daran erinnern sicherzustellen, dass die durch die Revision erlassenen Änderungen angemessen umgesetzt werden:

  • Wenn Sie eine Nachfrage beim Kundenbetreuer für die vorbestehenden Kontoinhaber mit einem Kontostand oder -wert über CHF 1'000'000 durchgeführt haben oder nachrichtenlose Konten mit einem Kontostand oder -wert unter CHF 1'000 als ausgenommene Konten behandelt haben, achten Sie bitte darauf, bei der Anwendung dieser Schwellenwerte U.S.-Dollar statt Schweizer Franken für die Berechnung der Kontostände und -werte zu verwenden.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie neue Selbstauskünfte vor dem 31. März 2021 einholen, wenn Sie Konten für die folgenden Kategorien von Kontoinhabern führen:

    1. Stockwerkeigentümerschaften und Miteigentümergemeinschaften mit der AIA- Klassifizierung "nicht meldendes FI".

    2. Konten, die als steuerbefreite Konten behandelt wurden, weil sie in den Ländern, in denen sie ansässig waren, einer solchen Behandlung unterlagen.

    3. Konten mit geringem Wert, die dem Hausanschriftverfahren unterliegen und bei denen die Adresse des Kontoinhabers mit einem für KYC/AML-Zwecke erhaltenen Formular erhoben wurde. Für solche Konten ist es auch zulässig, die Belege anstelle einer Selbstauskunft einzuholen.

  • Stellen Sie sicher, dass für alle Konten zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine Selbstdeklaration vorliegt. Eine Ausnahme kann für Konten von Rechtsträger gemacht werden, bei denen anhand der öffentlich verfügbaren Informationen festgestellt werden kann, dass sie für AIA-Zwecke nicht meldepflichtig sind.

Abgesehen von den neuen Regeln zur Anwendung der Schwellenwerte hatten die Änderungen keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf das AIA-Reporting. In einer unserer nächsten Mitteilungen werden wir Sie über die AIA-Reporting-Pflichten informieren.

News

18.05.2026 6'

Einreichung der Formulare 1042-S über IDES für ausländische Steuerpflichtige

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Ankündigung der US-Steuerbehörde IRS vom 4. Mai 2026 informieren, mit der ein neues Registrierungssystem für ausländische Steuerpflichtige im IDES (International Data Exchange System) eingeführt wurde. Dieses ermöglicht es ausländischen Steuerpflichtigen, nach der bevorstehenden Einstellung des FIRE-Systems (Filing Information Returns Electronically) bis Ende 2026 eine IDES-TCC für die Einreichung von Formularen 1042-S zu erhalten.
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30.04.2026 3'

2026: AIA Reporting Reminder

Da die Frist für die Einreichung des AIA-Reportings näher rückt, möchten wir alle Schweizer Finanzinstitute über ihre AIA-Meldepflichten und einige spezifische Updates informieren, die für das Steuerjahr 2025 relevant sind.
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