23.03.2021 2'

Revision des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung

Wir möchten die Schweizer FIs daran erinnern, dass am 1. Januar 2021 die neuen Revisionen des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung in Kraft getreten sind.

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Am 1. Januar 2021 sind die neuen Revisionen des Schweizer AIA-Gesetzes und der Schweizer AIA-Verordnung in Kraft getreten. Die Überarbeitung der AIA-Wegleitung der ESTV und die FAQ des AIA-Qualifikationsgremiums folgten kurz darauf.

In unserem Newsletter "Anstehende Revision der Schweizer AIA-Gesetzgebung" informierten wir über die wichtigsten Änderungen, die durch die Revision in Kraft traten. Mit dem aktuellen Newsletter möchten wir alle Schweizer FIs daran erinnern sicherzustellen, dass die durch die Revision erlassenen Änderungen angemessen umgesetzt werden:

  • Wenn Sie eine Nachfrage beim Kundenbetreuer für die vorbestehenden Kontoinhaber mit einem Kontostand oder -wert über CHF 1'000'000 durchgeführt haben oder nachrichtenlose Konten mit einem Kontostand oder -wert unter CHF 1'000 als ausgenommene Konten behandelt haben, achten Sie bitte darauf, bei der Anwendung dieser Schwellenwerte U.S.-Dollar statt Schweizer Franken für die Berechnung der Kontostände und -werte zu verwenden.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie neue Selbstauskünfte vor dem 31. März 2021 einholen, wenn Sie Konten für die folgenden Kategorien von Kontoinhabern führen:

    1. Stockwerkeigentümerschaften und Miteigentümergemeinschaften mit der AIA- Klassifizierung "nicht meldendes FI".

    2. Konten, die als steuerbefreite Konten behandelt wurden, weil sie in den Ländern, in denen sie ansässig waren, einer solchen Behandlung unterlagen.

    3. Konten mit geringem Wert, die dem Hausanschriftverfahren unterliegen und bei denen die Adresse des Kontoinhabers mit einem für KYC/AML-Zwecke erhaltenen Formular erhoben wurde. Für solche Konten ist es auch zulässig, die Belege anstelle einer Selbstauskunft einzuholen.

  • Stellen Sie sicher, dass für alle Konten zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine Selbstdeklaration vorliegt. Eine Ausnahme kann für Konten von Rechtsträger gemacht werden, bei denen anhand der öffentlich verfügbaren Informationen festgestellt werden kann, dass sie für AIA-Zwecke nicht meldepflichtig sind.

Abgesehen von den neuen Regeln zur Anwendung der Schwellenwerte hatten die Änderungen keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf das AIA-Reporting. In einer unserer nächsten Mitteilungen werden wir Sie über die AIA-Reporting-Pflichten informieren.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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