26.03.2020

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Aktualisierten Fristen für die Einreichung der FATCA, QI und AIA Reportings

FATCA Reporting

Für Reporting Model 2 FFIs und Participating FFIs wird die Deadline für das FATCA Reporting, das am 31. März 2020 fällig ist, bis am 15. Juli 2020 verlängert. Diese Verlängerung erfolgt automatisch – Reporting Model 2 FFIs und Participating FFIs müssen die Formulare 8809-I nicht einreichen, um diese Verlängerung in Anspruch nehmen zu können. Schweizer Reporting Model 2 FFIs profitieren daher automatisch von dieser Erleichterung der Reporting-Pflichten und der verlängerten Frist für die Einreichung des FATCA Reportings bis am 15. Juli 2020.

Für Reporting Model 1 FFIs, die das FATCA Reporting an Steuerbehörden von Ländern mit Model 1 IGAs einreichen müssen, bleiben die von den lokalen Behörden festgelegten Fristen in Kraft. In Bezug auf die Verschiebung der von den lokalen Behörden gesetzten Fristen für die Einreichung des FATCA Reportings sollten die jeweiligen lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es keine Ankündigungen zu möglichen FATCA Gruppenersuchen an Schweizer Reporting FFIs gegeben hat. Daher sollte die Vorbereitung der Gruppenersuchen für FFIs, die in der Vergangenheit U.S.-Kontoinhaber ohne Zustimmungserklärung und NPFFIs gemeldet haben, weiterhin hohe Priorität haben.

QI Reporting

Die Verlängerung der Frist für das Einreichen des 8966 Reportings für das Steuerjahr 2019 sowie die in der Notice 2020-18 angekündigte Erleichterung für die Einreichung der Steuererklärungen («Federal Income Tax Returns») und Zahlung der Steuer erstrecken sich nicht auf «Information Returns» wie das Formular 1042-S und das Formular 1099 Reporting.

Daher gab es keine Änderungen der Fristen für das QI Reporting für das Steuerjahr 2019:

AIA Reporting

Bislang gab es keine Ankündigungen bezüglich der Frist für das AIA Reporting an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für das Steuerjahr 2019. Die aktuelle Frist für das Einreichen des AIA Reportings durch Schweizer Finanzinstitute bleibt der 30. Juni 2020

Für Updates bezüglich der Fristen für die Einreichung des AIA Reportings in anderen Jurisdiktionen sollten die lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Reportingpflichten und -fristen für das Steuerjahr 2019 finden Sie in unserem "Reporting Reminder 2020".

Wir beobachten die COVID-19-Situation weiterhin im Hinblick auf etwaige Änderungen der Reportingpflichten und werden über diesen Newsletter darüber informieren, sobald mehr Informationen verfügbar sind.