26.03.2020 3'

Aktualisierten Fristen für die Einreichung der FATCA, QI und AIA Reportings

Wir möchten alle Schweizer Finanzinstitute über die aktualisierten Fristen für die Einreichung der FATCA, QI und AIA Reportings informieren.

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FATCA Reporting

Für Reporting Model 2 FFIs und Participating FFIs wird die Deadline für das FATCA Reporting, das am 31. März 2020 fällig ist, bis am 15. Juli 2020 verlängert. Diese Verlängerung erfolgt automatisch – Reporting Model 2 FFIs und Participating FFIs müssen die Formulare 8809-I nicht einreichen, um diese Verlängerung in Anspruch nehmen zu können. Schweizer Reporting Model 2 FFIs profitieren daher automatisch von dieser Erleichterung der Reporting-Pflichten und der verlängerten Frist für die Einreichung des FATCA Reportings bis am 15. Juli 2020.

Für Reporting Model 1 FFIs, die das FATCA Reporting an Steuerbehörden von Ländern mit Model 1 IGAs einreichen müssen, bleiben die von den lokalen Behörden festgelegten Fristen in Kraft. In Bezug auf die Verschiebung der von den lokalen Behörden gesetzten Fristen für die Einreichung des FATCA Reportings sollten die jeweiligen lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es keine Ankündigungen zu möglichen FATCA Gruppenersuchen an Schweizer Reporting FFIs gegeben hat. Daher sollte die Vorbereitung der Gruppenersuchen für FFIs, die in der Vergangenheit U.S.-Kontoinhaber ohne Zustimmungserklärung und NPFFIs gemeldet haben, weiterhin hohe Priorität haben.

QI Reporting

Die Verlängerung der Frist für das Einreichen des 8966 Reportings für das Steuerjahr 2019 sowie die in der Notice 2020-18 angekündigte Erleichterung für die Einreichung der Steuererklärungen («Federal Income Tax Returns») und Zahlung der Steuer erstrecken sich nicht auf «Information Returns» wie das Formular 1042-S und das Formular 1099 Reporting.

Daher gab es keine Änderungen der Fristen für das QI Reporting für das Steuerjahr 2019:

  • Für das Einreichen der Formulare 1042-S: 16. März 2020. Für QIs, die mit dem Formular 8809 eine 30-tägige Verlängerung beantragt haben, wird die Frist bis zum 16. April 2020 verlängert.

  • Für das Einreichen der Formulare 1042: 16. März 2020. Für QIs, die mit dem Formular 7004 eine 6-monatige Verlängerung beantragt haben, wird die Frist bis zum 16. September 2020 verlängert.

  • Für das elektronische Einreichen der Formulare 1099 über FIRE: 31. März 2020. Für QIs, die mit dem Formular 8809 eine 30-tägige Verlängerung beantragt haben: 30. April 2020.

AIA Reporting

Bislang gab es keine Ankündigungen bezüglich der Frist für das AIA Reporting an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für das Steuerjahr 2019. Die aktuelle Frist für das Einreichen des AIA Reportings durch Schweizer Finanzinstitute bleibt der 30. Juni 2020

Für Updates bezüglich der Fristen für die Einreichung des AIA Reportings in anderen Jurisdiktionen sollten die lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Reportingpflichten und -fristen für das Steuerjahr 2019 finden Sie in unserem "Reporting Reminder 2020".

Wir beobachten die COVID-19-Situation weiterhin im Hinblick auf etwaige Änderungen der Reportingpflichten und werden über diesen Newsletter darüber informieren, sobald mehr Informationen verfügbar sind.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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