15.03.2019 2'

Aktualisierte AIA-Wegleitung

Die ESTV veröffentlichte am 28. Januar 2019 eine neue Version der AIA-Wegleitung mit wichtigen Änderungen, darunter die Behandlung von professionell verwalteten Investmentunternehmen in Ländern ohne AIA-Abkommen, die Definition von "Finanzvermögen", Klarstellungen zur "Nicht-Finanzgruppe", Anleitungen zur Währungsumrechnung und Anforderungen für Trusts mit der AIA-Klassifizierung "Trustee-documented Trusts".

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Am 28. Januar 2019 veröffentlichte die ESTV eine neue Version der AIA-Wegleitung. Die wichtigsten Änderungen am Text sind die folgenden:

  • Änderungen in der Behandlung von professionell verwalteten Investmentunternehmen in Ländern, mit denen die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. 
    Bezugnehmend auf unseren Newsletter "FATCA Responsible Officer Certification FAQ" erinnern wir Sie daran, dass professionell verwaltete Investmentunternehmen mit Sitz in einem Land, mit dem die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, nicht mehr als Finanzinstitute gelten, sondern als passive NFEs behandelt werden müssen. Da es sich bei dieser Neubehandlung um eine Änderung der Gegebenheiten handelt, müssen meldende FI bis zum 31. März 2019 eine gültige Selbstdeklaration des Kontoinhabers einholen. Wird ein solches Konto nicht innerhalb dieser Frist neu dokumentiert, muss das meldende FI den Status des Kontoinhabers selbstständig auf passiver NFE setzen und die beherrschenden Personen und Steuerdomizile anhand von Indizien identifizieren.

  • Klarstellung des Begriffs “Finanzvermögen”. 
    Es wurde festgelegt, dass direkt gehaltene Immobilienbeteiligungen nicht in die Definition des Finanzvermögens fallen.

  • Klarstellung des Begriffs “Nicht-Finanzgruppe”. 
    Die Wegleitung legt die Bedingungen fest, die eine Gruppe von Unternehmen erfüllen muss, um als “Nicht-Finanzgruppe” für AIA-Zwecke betrachtet zu werden.

  • Anleitung zur Umrechnung von Beträgen von Schweizer Franken in US-Dollar
    Wenn der Umrechnungskurs CHF/USD mehr als 10% vom Vorjahreskurs abweicht, legt die ESTV jeweils Ende Oktober des Jahres per Stichtag 1. Januar des nächsten relevanten Kalenderjahrs einen neuen Umrechnungskurs fest. Zurzeit liegt der Umrechnungskurs bei 1:1.    

  • Registrierung von Trustee-documented Trusts
    Jeder Trust mit der AIA-Klassifizierung "Trustee-documented Trust" muss sich bei der ESTV als Meldendes FI anmelden, auch wenn der Trust nach geltendem Recht als nicht meldepflichtiges FI gilt. Bei der Registrierung muss der Trust vor seinem Namen das Präfix "TDT=" eingeben. Für Trustee-documented Trusts, die keine UID haben, kann die Registrierung ohne Angabe einer UID vorgenommen werden. Für das Reporting muss das Element "Reporting FI" den Namen des Trusts selbst mit dem Präfix "TDT=" enthalten.

Alle bisher auf der Website der ESTV verfügbaren Klarstellungen zur AIA-Wegleitung wurden in den Text der AIA-Wegleitung integriert. Das AIA-Qualifikationsgremium führt weiterhin seine FAQs.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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