15.03.2019 2'

Aktualisierte AIA-Wegleitung

Die ESTV veröffentlichte am 28. Januar 2019 eine neue Version der AIA-Wegleitung mit wichtigen Änderungen, darunter die Behandlung von professionell verwalteten Investmentunternehmen in Ländern ohne AIA-Abkommen, die Definition von "Finanzvermögen", Klarstellungen zur "Nicht-Finanzgruppe", Anleitungen zur Währungsumrechnung und Anforderungen für Trusts mit der AIA-Klassifizierung "Trustee-documented Trusts".

Alle News

Am 28. Januar 2019 veröffentlichte die ESTV eine neue Version der AIA-Wegleitung. Die wichtigsten Änderungen am Text sind die folgenden:

  • Änderungen in der Behandlung von professionell verwalteten Investmentunternehmen in Ländern, mit denen die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. 
    Bezugnehmend auf unseren Newsletter "FATCA Responsible Officer Certification FAQ" erinnern wir Sie daran, dass professionell verwaltete Investmentunternehmen mit Sitz in einem Land, mit dem die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, nicht mehr als Finanzinstitute gelten, sondern als passive NFEs behandelt werden müssen. Da es sich bei dieser Neubehandlung um eine Änderung der Gegebenheiten handelt, müssen meldende FI bis zum 31. März 2019 eine gültige Selbstdeklaration des Kontoinhabers einholen. Wird ein solches Konto nicht innerhalb dieser Frist neu dokumentiert, muss das meldende FI den Status des Kontoinhabers selbstständig auf passiver NFE setzen und die beherrschenden Personen und Steuerdomizile anhand von Indizien identifizieren.

  • Klarstellung des Begriffs “Finanzvermögen”. 
    Es wurde festgelegt, dass direkt gehaltene Immobilienbeteiligungen nicht in die Definition des Finanzvermögens fallen.

  • Klarstellung des Begriffs “Nicht-Finanzgruppe”. 
    Die Wegleitung legt die Bedingungen fest, die eine Gruppe von Unternehmen erfüllen muss, um als “Nicht-Finanzgruppe” für AIA-Zwecke betrachtet zu werden.

  • Anleitung zur Umrechnung von Beträgen von Schweizer Franken in US-Dollar
    Wenn der Umrechnungskurs CHF/USD mehr als 10% vom Vorjahreskurs abweicht, legt die ESTV jeweils Ende Oktober des Jahres per Stichtag 1. Januar des nächsten relevanten Kalenderjahrs einen neuen Umrechnungskurs fest. Zurzeit liegt der Umrechnungskurs bei 1:1.    

  • Registrierung von Trustee-documented Trusts
    Jeder Trust mit der AIA-Klassifizierung "Trustee-documented Trust" muss sich bei der ESTV als Meldendes FI anmelden, auch wenn der Trust nach geltendem Recht als nicht meldepflichtiges FI gilt. Bei der Registrierung muss der Trust vor seinem Namen das Präfix "TDT=" eingeben. Für Trustee-documented Trusts, die keine UID haben, kann die Registrierung ohne Angabe einer UID vorgenommen werden. Für das Reporting muss das Element "Reporting FI" den Namen des Trusts selbst mit dem Präfix "TDT=" enthalten.

Alle bisher auf der Website der ESTV verfügbaren Klarstellungen zur AIA-Wegleitung wurden in den Text der AIA-Wegleitung integriert. Das AIA-Qualifikationsgremium führt weiterhin seine FAQs.

News

18.05.2026 6'

Einreichung der Formulare 1042-S über IDES für ausländische Steuerpflichtige

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Ankündigung der US-Steuerbehörde IRS vom 4. Mai 2026 informieren, mit der ein neues Registrierungssystem für ausländische Steuerpflichtige im IDES (International Data Exchange System) eingeführt wurde. Dieses ermöglicht es ausländischen Steuerpflichtigen, nach der bevorstehenden Einstellung des FIRE-Systems (Filing Information Returns Electronically) bis Ende 2026 eine IDES-TCC für die Einreichung von Formularen 1042-S zu erhalten.
Mehr lesen
30.04.2026 3'

2026: AIA Reporting Reminder

Da die Frist für die Einreichung des AIA-Reportings näher rückt, möchten wir alle Schweizer Finanzinstitute über ihre AIA-Meldepflichten und einige spezifische Updates informieren, die für das Steuerjahr 2025 relevant sind.
Mehr lesen