
10.06.2020
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AIA Reporting Reminder 2020
Meldepflichtige Jurisdiktionen
Änderungen bei den meldepflichtigen Jurisdiktionen für das Steuerjahr 2019
Zusätzlich zu den Kontoinhabern, die in Jurisdiktionen ansässig sind, die für das Steuerjahr 2018 meldepflichtig waren, müssen Schweizer Finanzinstitute ab dem Steuerjahr 2019 auch alle Kontoinhaber melden, die in Ländern ansässig sind, die seit dem 1. Januar 2019 ein AIA-Abkommen in Kraft haben. Eine Liste dieser Länder finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Internationale Finanzen(SIF).
Darüber hinaus werden professionell verwaltete Investmentunternehmen mit Sitz in Ländern, mit denen die Schweiz zwar kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, die aber gegenüber dem OECD Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erklärt haben, AIA umzusetzen, nicht mehr als Finanzinstitute, sondern als passive NFEs behandelt. Daher müssen solche Unternehmen und ihre beherrschenden Personen in das AIA Reporting für das Steuerjahr 2019 miteinbezogen werden.
Meldepflichtige Konten von Jurisdiktionen mit nicht-reziproken Abkommen
Bitte beachten Sie, dass einige Jurisdiktionen sich als nicht-reziproke Jurisdiktionen erklärt haben, d.h. sie werden den Partner-Jurisdiktionen dauerhaft Kontoinformationen zur Verfügung stellen, möchten aber keine solchen Daten erhalten. Ein Schweizer Finanzinstitut darf daher für das Steuerjahr 2019 keine meldepflichtigen Konten von Kunden mit einem Steuerwohnsitz in den folgenden nicht-reziproken Jurisdiktionen berücksichtigen:
Anguilla
Bahamas
Bahrain
Bermuda
Britische Jungferninseln
Caymaninseln
Kuwait
Marshallinseln
Nauru
Katar
Vanuatu
Turks- und Caicosinseln
Vereinigte Arabische Emirate
Migration von myTaxWorld vom Portal der ESTV auf das Portal des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD)
Am 3. April 2020 gab die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bekannt, dass das AIA-Modul von myTaxWorld am 9. April 2020 in das Portal des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) integriert wurde. Aufgrund dieser Änderungen müssen die Benutzer von myTaxWorld ihre Konten auf das EFD-Portal migrieren.
Um sein Konto auf das von der EDF betriebene myTaxWorld AIA-Modul zu übertragen, muss sich ein Benutzer über den alten Link bei myTaxWorld anmelden und auf den Link "Konto migrieren" klicken.
Verlängerung der Meldefristen
In Reaktion auf COVID-19 kündigten mehrere Jurisdiktionen eine Verlängerung der AIA Meldefrist an.
Für die Schweiz hat es keine Ankündigungen bezüglich einer Fristverlängerung für das AIA Reporting für das Steuerjahr 2019 gegeben.
Nachstehend finden Sie eine nicht vollständige Liste einiger Jurisdiktionen, die kürzlich eine Verlängerung der Frist für das AIA-Reporting angekündigt haben:
In Liechtenstein wurde die Frist für die Einreichung des AIA Reportings vom 30. Juni 2020 auf den 31. Juli 2020 verlängert.
In Frankreich wurde die Frist für die Einreichung des AIA Reportings vom 31. Juli 2020 auf den 15. Oktober 2020 verlängert.
In Guernsey wurde die Frist für die Einreichung des AIA Reportings vom 30. Juni 2020 auf den 30. September 2020 verlängert.
Auf den Britischen Jungferninseln wurde die Frist für die Einreichung des AIA Reportings vom 31. Mai 2020 auf den 31. Juli 2020 verlängert.
Für Updates bezüglich der Fristen für die Einreichung des AIA Reportings in anderen Jurisdiktionen sollten die jeweiligen lokalen Richtlinien berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Meldepflichten und -fristen für das Steuerjahr 2019 finden Sie in FATCA-Gruppenersuchen.
Wir beobachten die COVID-19-Situation weiterhin im Hinblick auf etwaige Änderungen der Meldepflichten und werden über diesen Newsletter darüber informieren, sobald mehr Informationen verfügbar sind.