
21.12.2018
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Wichtige Updates und Termine für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen für das Jahr 2019
QI: Anforderung von LOB Informationen und neue Proposed Regulations
Bitte beachten Sie, dass gemäss dem QI-Abkommen (Rev. Proc 2017-15) Qualified Intermediaries verpflichtet sind, von juristischen Personen, die Steuervorteile beantragen, Informationen über die sog. Limitation on Benefits Provision (LoB Provision) des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens anzufordern. Deswegen müssen QIs:
bei der Kontoeröffnung die entsprechenden LoB-Informationen von jedem wirtschaftlich Berechtigten, der eine juristische Person ist und Steuervorteile beantragt, anfordern und
wenn der QI die Kontoinhaber von juristischen Personen nicht mit dem Formular W-8BEN-E dokumentiert, die separaten Vertragsformulare ("Treaty Statements ") so anpassen, dass die wirtschaftlich Berechtigten die LoB-Informationen zur Verfügung stellen können. Gemäss dem Originaltext des FFI Agreements sind für solche Konten von juristischen Personen ohne Formular W-8BEN-E bis zum 1. Januar 2019 aktualisierte Treaty Statements einzuholen.
Gemäss den neuen Proposed Regulations, die kürzlich vom IRS herausgegeben wurden, wurde die Zeit für die Einholung von Vertragserklärungen mit den spezifischen LoB-Bestimmungen für Konten, die vor dem 1. Januar 2017 eröffnet und ohne Formular W-8BEN-E dokumentiert wurden, bis zum 1. Januar 2020 verlängert(anstelle des 1. Januar 2019). Da sich die QIs bis zur endgültigen Verabschiedung auf die Proposed Regulations abstützen können, ist es allen QIs erlaubt, diese Zeitverlängerung zu nutzen.
FATCA: Verlängerung des FFI-Abkommens
Wie im Artikel 12.01 des FFI-Abkommens (Rev. Proc 2017-16) vorgesehen, bleibt ein FFI-Abkommen mit Gültigkeitsdatum vom 1. Januar 2017 nur bis Ende dieses Jahr, dem 31. Dezember 2018, in Kraft.
Der IRS hat diesbezüglich kürzlich angekündigt, dass für alle FFIs, welche eine gültige Registrierung bis am 31. Dezember 2018 haben, das FFI Agreement auch nach diesem Datum in Kraft bleibt und keine formelle Erneuerung dieser Verlängerung nötig ist. Der IRS wird automatisch alle participating FFIs, welche registriert bleiben, bis am 31. Dezember 2022 (oder bis neue Instruktionen veröffentlicht werden) so behandeln, als wären diese mit dem FFI Agreement in Übereinstimmung.
FATCA: Neue Proposed Regulations
Der IRS hat auch unter FATCA neue Proposed Regulations veröffentlicht.
Die wichtigsten FATCA-bezogenen Änderungen, die durch die Proposed Regulations eingeführt wurden, sind die folgenden:
Eliminierung des Withholdings auf Gross Proceeds
Verschiebung des Withholdings auf sog. “Foreign Passthru Payments”
Eliminierung von Withholding auf “Certain Insurance Premiums”
Klarstellung und Erweiterung der Definition von Investment Entities.
FATCA / QI: Update von Formularen
Das IRS hat kürzlich das Formular W-9 und die entsprechenden Anweisungen aktualisiert. Ab dem 1. April 2019 müssen Withholding Agents bei ihren US-Kontoinhabern neue Formulare W-9 einholen. Grund für die erneute Revision war die Änderung der „backup withholding rate“ von 28 auf 24 Prozent. Wir möchten die Withholding Agents daran erinnern, dass sich diese Änderung der „backup withholding rate“ auch in anderen verwendeten Formularen (z.B. Withholding Statements) widerspiegeln sollte.
CRS: Abschaffung des Whitelist Approaches in der Schweiz
Ab dem 1. Januar 2019 wird Art. 1 der Schweizer AIA-Verordnung, welcher die Liste von teilnehmenden Jurisdiktionen auch auf diejenigen ausgeweitet hat, welche nur eine Verpflichtung zur Umsetzung des AIA gegenüber dem OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes unterzeichnet haben, nicht mehr in Kraft sein.
Als Konsequenz davon gelten professionell gemanagte Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Land, mit dem die Schweiz kein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, nicht mehr als Finanzinstitut, sondern müssen als passive NFEs behandelt werden. Da es sich hierbei um eine „change in circumstances“ handelt, müssen Schweizer FIs innerhalb von 90 Tagen eine gültige Selbstdeklaration des Kontoinhabers einholen, sonst muss der FI den Kontoinhaber als passive NFE behandeln und kontrollierende Personen und die Steuerdomizile anhand von Indizien identifizieren.