27.03.2015 1'

US-Konten ohne Zustimmungserklärung

Am 24. März 2015 hat der IRS angekündigt, dass in Bezug auf die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2014 Reporting Model 2 FFIs nicht als wesentlich nicht konform („significant non-compliance“) unter dem entsprechend anwendbaren IGA Model 2 behandelt werden, wenn sie ihren Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen nach Fristablauf nachkommen.

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Am 24. März 2015 hat der IRS angekündigt, dass in Bezug auf die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2014 Reporting Model 2 FFIs nicht als wesentlich nicht konform („significant non-compliance“) unter dem entsprechend anwendbaren IGA Model 2 behandelt werden, wenn sie ihren Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen nach Fristablauf nachkommen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Reporting Model 2 FFIs die gesetzte Meldefrist zur Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung nach Treu und Glauben („make good fait efforts“) versuchen einzuhalten.

Basierend auf dieser Mitteilung seitens IRS und der Tatsache, dass das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die Meldefrist für US-Konten ohne Zustimmungserklärung bereits bis 31. März 2015 verlängern konnte, hat die Schweizerische Bankiervereinigung in ihrem Zirkular 7848 angekündigt, dass für rapportierende, schweizerische Finanzinstitute von einer generellen Fristerstreckung bis zum 29. Juni 2015 ausgegangen werden darf. Aufgrund der „good faith“ Formulierung in der Mitteilung vom IRS empfehlen wir jedoch rapportierenden, schweizerischen Finanzinstituten, welche die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung bis am 31. März vornehmen können, dies zu tun. Allen anderen empfehlen wir ihre Meldung vorzunehmen, sobald dies technisch möglich ist.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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