
27.03.2015
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US-Konten ohne Zustimmungserklärung
Am 24. März 2015 hat der IRS angekündigt, dass in Bezug auf die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2014 Reporting Model 2 FFIs nicht als wesentlich nicht konform („significant non-compliance“) unter dem entsprechend anwendbaren IGA Model 2 behandelt werden, wenn sie ihren Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen nach Fristablauf nachkommen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Reporting Model 2 FFIs die gesetzte Meldefrist zur Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung nach Treu und Glauben („make good fait efforts“) versuchen einzuhalten.
Basierend auf dieser Mitteilung seitens IRS und der Tatsache, dass das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die Meldefrist für US-Konten ohne Zustimmungserklärung bereits bis 31. März 2015 verlängern konnte, hat die Schweizerische Bankiervereinigung in ihrem Zirkular 7848 angekündigt, dass für rapportierende, schweizerische Finanzinstitute von einer generellen Fristerstreckung bis zum 29. Juni 2015 ausgegangen werden darf. Aufgrund der „good faith“ Formulierung in der Mitteilung vom IRS empfehlen wir jedoch rapportierenden, schweizerischen Finanzinstituten, welche die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung bis am 31. März vornehmen können, dies zu tun. Allen anderen empfehlen wir ihre Meldung vorzunehmen, sobald dies technisch möglich ist.