
03.08.2016
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Umsetzungsvorschriften für LoB Provisions im neuen QI-Agreement
Im April 2016 wurde vom IRS eine neue Version des Formulars W-8BEN-E (Rev. April 2016) publiziert. Ab November 2016 wird das neue W-8BEN-E bei der Dokumentation von Konten, die von juristischen Personen gehalten werden, angewendet. Die neue Version des W-8BEN-E verpflichtet eine juristische Person, welche von Abkommensvorteilen profitieren möchte, in Part III Informationen anzugeben, welche Limitation on Benefits Provision (LoB Provision) des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens sie erfüllt (nachfolgend „LoB Information“).
Grundlage für die Anpassungen im W-8BEN-E bildet das neue QI Agreement, dessen Entwurf am 1. Juli 2016 in Notice 2016-42 veröffentlicht wurde. Gemäss dem Draft des neuen QI Agreements werden QIs verpflichtet:
von einem Rechtsträger, der von Abkommensvorteilen profitieren möchte, die LoB Information einzuholen.
wenn anwendbar, die eigenen Formulare („Treaty Statements“) so anzupassen, dass der Rechtsträger die LoB Information geben kann.
die bestehenden Konten von Rechtsträgern, welche von Abkommensvorteilen profitieren möchten, unter Umständen zu redokumentieren. Für die mit dem offiziellen Formular W-8BEN-E dokumentierten Konten entsteht diese Pflicht erst, wenn die Gültigkeitsdauer des Formulars abgelaufen ist. Falls das Konto mit einem anderen Formular als einem offiziellen W-8 dokumentiert wird, wird der QI verpflichtet, vom Rechtsträger bis am 1. Januar 2019 die LOB Information einzufordern.
Zusätzlich werden QIs mit dem kommenden QI Reporting für das Kalenderjahr 2016 verpflichtet, bei der Erstellung der Formulare 1042-S die LoB Information des Zahlungsempfängers offenzulegen.
Die neuen Bestimmungen wurden noch nicht in finaler Version veröffentlicht.