06.09.2022 3'

Section 871(m)

Mit dieser Information möchten wir über die angepassten Umsetzungsfristen für gewisse Bestimmungen der Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des U.S.-Steuergesetzes (die "Section 871(m) Regulations") informieren.

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Am 23. August 2022 hat der IRS die Notice 2022-37 veröffentlicht, mit der die Umsetzungsfrist für gewisse Bestimmungen der Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des U.S.-Steuergesetzes (die "Section 871(m) Regulations") erneut verlängert wird.

Mit der Notice 2022-37 werden die in Notice 2020-02 für 2021 und 2022 vorgesehenen Übergangserleichterungen verlängert und die Fristen für die Umsetzung der in diesen Bestimmungen festgelegten regulatorischen Anforderungen wie folgt verlängert:

  • Die Einführung von Nicht-Delta-One-Transaktionen wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben. Ausserdem wurde die «Good Faith Period» für Delta-One-Transaktionen bis 2024 und für Non-Delta-One-Transaktionen bis 2025 verlängert. Dies bedeutet, dass bis am 1. Januar 2025 nur Delta-One-Instrumente und -Kontrakte mit Bezug auf Geschäfte mit U.S.-Underlyings in den Anwendungsbereich von Section 871(m) fallen.

  • Der IRS hat den in Notice 2016-76 eingeführten vereinfachten Standard, um zu bestimmen, ob es sich bei Transaktionen um kombinierte Transaktionen handelt, bis 1. Januar 2025 verlängert. Der IRS bestätigt, dass Transaktionen, die nach dem vereinfachten Standard kombiniert wurden, bis zur Veräusserung aller Transaktionen, die nach dieser Regel kombiniert wurden, kombiniert bleiben können.

  • Der IRS hat die Anwendbarkeit der Übergangserleichterungen für mehrere Bestimmungen in Bezug auf Qualified Derivatives Dealers ("QDD") bis zum 1. Januar 2025 verlängert:

    1. QDDs müssen ihre Steuerschuld bis zum 1. Januar 2025 nur nach dem Net Delta Approach ermitteln.

    2. Der IRS verlängerte die Steuerbefreiung für Dividenden und Dividendenäquivalente, die ein QDD in der Rolle als Equity Derivatives Dealer erhält, bis zum 1. Januar 2025. Der QDD bleibt jedoch verantwortlich für die Durchführung des Steuerabzugs auf Dividenden und Dividendenäquivalente, die er nicht als Equity Derivatives Dealer erhält, und auf jede andere FDAP-Zahlung aus US-Quelle, die er, unabhängig von seiner Rolle, erhält. Darüber hinaus ist der QDD weiterhin verpflichtet, Steuerabzüge auf Dividendenäquivalente zu machen, die an eine Nicht-US-Person im Rahmen einer Section 871(m)-Transaktion gezahlt wurden

    3. Ein Periodic Review in Bezug auf die QDD-Aktivitäten eines QDD für die Jahre 2017 bis 2022 ist nach wie vor nicht erforderlich. Der IRS plant, einen Waiver für den Periodic Review für QDD sowie andere Übergangsbestimmungen für die Steuerjahre 2023 und 2024 in das QI Agreement aufzunehmen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

  • Ausserdem wurden die Übergangsregeln in Notice 2010-46, die das Qualified Securities Lender-System im Rahmen von Wertpapierleih- und -verkaufsgeschäften eingeführt hat, bis 1. Januar 2025 verlängert.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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