31.01.2017

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Reporting Reminder 2017

CRS

Schweizer Finanzinstitute rapportieren im Jahr 2017 noch keine AIA-Daten an die ESTV. Für das erste Quartal 2017 wird die Freischaltung des Registrierungs- und Einreichungsportals (ESTV SuisseTax) erwartet, über welches sich Finanzinstitute registrieren können. Die Aufschaltung des Uploadmoduls ist für Mitte 2017 geplant. Über die Kanäle AOE (XML Datei Upload und Online Formular) und die Datenaustauschplattform (WebServices) können spätestens ab Juni 2017 Tests durchgeführt werden.

8966 FATCA Reporting

Wichtigste Änderungen  

Filer Category Codes

Für das Kalenderjahr 2016 ist neu im Feld 1b von Part I der Filer Category Code einzugeben.

Innerhalb des Kalenderjahres geschlossene Konten

Werden Konten rapportiert, die innerhalb des Kalenderjahres geschlossen wurden, so ist für das Jahr 2016 neu das Feld 3b in Part IV zwingend auszufüllen. Die Instruktionen wurden dahingehend angepasst. 

Kontoinhaber, Intermediär oder Sponsored Entity ohne TIN 

Für das Steuerjahr 2016 ist es bei einer fehlenden TIN nicht mehr erforderlich, neunmal „0“ einzugeben. 

Sponsored Entity GIIN

Für Kalenderjahr 2016 ist die Eingabe der GIIN des Sponsored FFI oder Sponsored Direct Reporting NFFE anstatt der GIIN der Sponsoring Entity erforderlich. 

Kontonummer des Substantial U.S. Owners eines Direct Reporting NFFE oder Sponsored Direct Reporting NFFE  

Bei einer fehlenden Kontonummer eines Direct Reporting NFFE oder Sponsored Direct Reporting NFFE ist für das Jahr 2016 neu in Feld 1, Part IV die Abkürzung „NANUM“ einzutragen.

Einreichen der Formulare

Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) bestehen folgende Fristen für die Meldung der Daten aus dem abgelaufenen Kalenderjahr:

Die Verantwortung für das 8966 FATCA Reporting obliegt dem FFI. Das Reporting kann nicht an die Depotstelle delegiert werden.

Das Formular 8966 ist in Form einer .xml-Datei elektronisch einzureichen. Dies erfolgt über den International Data Exchange Service (IDES). Die FATCA XML Schemas and Business Rules for Form 8966 und die darin aufgeführten Wegleitungen dienen als Unterstützung bezüglich der Einhaltung der Meldefristen für das FATCA Reporting. Es gilt zu beachten, dass ab dem 16. Januar 2017 alle FATCA Reports (neue Reports, Null-Reports sowie korrigierte, annullierte und geänderte Reports) auf der Grundlage der neuen FATCA XML schema version 2.0 erstellt werden. 

Auf Basis der Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting accounts) können allfällige Gruppenersuchen seitens der USA folgen, welche eine Einreichung der Daten und Dokumentationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erforderlich machen. Die Daten und Dokumentationen, welche an die ESTV zu senden sind, gehen über die FATCA XML Datei hinaus und umfassen zusätzlich eine SEI-XML Datei sowie dazugehörige Dokumente im PDF-Format. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.

Fristverlängerung

Für eine Fristverlängerung von 90 Tagen für die Einreichung des 8966 Reportings, von Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung, ist das Formular 8809-I zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass rapportierende, schweizerische Finanzinstitute keine Fristverlängerung für die Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung beantragen können.

1042-S und 1042 Reporting

Test-Reporting

Das Einreichen des 1042-S Reporting kann über die FIRE Test Umgebung ab dem 3. Januar 2017 bis zum 28. Februar 2017 getestet werden.

Wichtigste Änderungen

Formular 1042-S

Substitute Forms 1042-S
Neu müssen QIs, die Substitute Forms 1042-S ausstellen, für jeden Income Code je ein Substitute Form 1042-S erstellen. 

Recipient Country Code
Bei unbekanntem Zahlungsempfänger ist das Feld 13b für das Kalenderjahr 2016 nicht mehr auszufüllen. Das Feld Recipient’s Name ist in diesem Fall mit „Unknown Recipient“ zu ergänzen.

Chapter Indicator 
Ab 2016 gibt es nur ein Feld für die Eingabe des Chapters, unter welchem der Betrag rapportiert wird. Entsprechend ist dieses Feld mit einer „3“ bzw. „4“ zu versehen, je nachdem unter welchem Chapter der Betrag rapportiert wird.

Änderungen der Income, Exemption und Status Codes
Für das Kalenderjahr 2016 sind zwei neue Status Codes für Zahlungen eingeführt worden, die von einer ausländischen Zweigniederlassung einer U.S.-Bank gemacht werden: „34“ (Chapter 3) und „50“ (Chapter 4). 

Die Eingabe des LOB-Codes (Feld „13j“) kann neu unter Umständen für Kunden erforderlich sein, denen Abkommensvorteile gewährt worden sind.

Die Eingabe folgender Angaben ist neu erforderlich:

Unique Form Identifier
Der QI ist ab dem Jahr 2017 verpflichtet, jedem eingereichten Formular 1042-S eine Identifikationsnummer zuzuweisen.

Formular 1042

Linie 63(c), Adjustments to withholding
Die Linie 63(c) heisst neu „Adjustments for withholding“. Jeweilige Anpassungen zum Withholding müssen in den Felder 63(c)(1) und 63(c)(2) bekannt gegeben werden.

Linien 65a und 65b
Linie 65 ist neu in Linie 65a („Tax paid during calendar year”) und Linie 65b (“Tax paid during subsequent year”) unterteilt. 

Einreichen der Formulare

Das 1042 und 1042-S Reporting ist bis zum 15. März 2017 beim IRS einzureichen. Für beide Reportings kann eine Fristverlängerung beantragt werden (siehe unten).

Die Formulare 1042-S sind in Form einer .txt-Datei elektronisch über das System FIRE einzureichen. Die Spezifikationen für das elektronische 1042-S Reporting finden Sie in der Publication 1187

Das Formular 1042 ist weiterhin in Papierform zu übermitteln. Für die Einreichung des Formulars 1042 ist folgende Adresse zu verwenden: 

Ogden Service Center
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA

 Als Nachweis für eine fristgerechte Einreichung des Formulars 1042 sollte der Postbeleg aufbewahrt werden. Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden: 

Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd. 
Ogden, UT 84201
USA

Gerne stehen wir Ihnen bei der Aufbereitung und Erstellung des elektronischen Reportings unterstützend zur Verfügung.

Fristverlängerung

Für eine Fristverlängerung von 30 Tagen für die elektronische Einreichung des 1042-S Reportings ist das Formular 8809 zu verwenden.

Für eine Fristverlängerung von 6 Monaten für die Einreichung des Formulars 1042 steht das Formular 7004 zur Verfügung. Die Fristverlängerung gilt lediglich für die Einreichung des Formulars. Die Frist zur Zahlung allfälliger Steuern kann nicht verlängert werden.

Sie können die beiden Formulare online ausfüllen und folgendermassen elektronisch einreichen:

1099 Reporting

Rapportierende Schweizer Finanzinstitute sind verpflichtet, für den Zeitraum in welchem ein Konto als U.S. Konto ohne Zustimmungserklärung behandelt wird und keine FATCA-Quellensteuer erhoben wird, einen allfälligen Quellensteuerabzug für QI Zwecke (Backup Withholding) zu machen. Diesen Quellensteuerabzug und die entsprechenden meldepflichtigen Zahlungen sind mittels Formular 1099 an den IRS vom QI selbst oder seiner Depotstelle zu melden.

Der IRS sieht für das 1099 Reporting zwei unterschiedliche Fristen, abhängig von der Form der Einreichung, vor:

Bei Übermittlung in Papierform, sind nur die originalen Formulare des IRS zulässig. Diese können direkt bei uns oder beim IRS bestellt werden.

Für eine Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung der Formulare 1099 ist das Formular 8809 zu verwenden. Dieses ist elektronisch bis spätestens am 28. Februar 2017 (falls 1099 Reporting in Papierform) oder 31. März 2017 (falls 1099 Reporting elektronisch) beim IRS einzureichen.

Die Verantwortung für das 1099 Reporting obliegt dem QI, auch bei einer allfälligen Delegation an die Depotstelle. Sofern die Depotstelle das Reporting nicht vornimmt, steht der QI in der Pflicht, die reportable payments direkt an den IRS zu melden.