24.01.2019

11'

Reporting Reminder 2019

CRS

Ab dem Steuerjahr 2017 sind Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, CRS-Meldungen an die ESTV zu machen. Neue meldende Schweizer Finanzinstitute müssen sich auf dem Registrierungs- und Einreichungsportal (ESTV SuisseTax) registrieren.

Die zu rapportierenden Informationen für das Steuerjahr 2018 müssen von Schweizer FIs bis spätestens am 30. Juni 2019 der ESTV übermittelt werden. Die Meldungen sind gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung zu erstellen. 

Die Daten können auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Hochladen einer XML-Datei via ESTV SuisseTax (XML Datei-Upload)

  2. Manuelle Datenerfassung via ESTV SuisseTax (Online-Formular)

  3. Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M) 

Falls ein Finanzinstitut die dritte Art wählen möchte, muss zuerst eine Schnittstelle aktiviert werden. 

Die ESTV hat diesbezüglich eine Anleitung veröffentlicht.

Die Meldungen können nicht mittels Papier-Formular eingereicht werden.

8966 FATCA Reporting

Wichtigste Änderungen

Meldungen von Konten von Non-Participating FFIs 

Reporting Model 2 FFIs, welche Non-Participating FFIs im Rahmen ihres Non-Consenting Reporting im Januar gemeldet haben, müssen seit dem Steuerjahr 2017 solche nicht mehr rapportieren. Deshalb sollte die Box „Non-Participating FFIs“ auf Linie 5 von Teil II und auf Linie 1 von Teil V nicht angekreuzt und Linie 3 von Teil V nicht ausgefüllt werden.

Reporting Model 2 FFI Reporting von Konten ohne Zustimmungserklärung

Vorbestehende U.S. Konten ohne Zustimmungserklärung zur Offenlegung werden von Reporting Model 2 FFIs über folgende Kategorien rapportiert:

Konten von natürlichen Personen, bei welchen eine Veränderung der Umstände dazu führt, dass die ursprüngliche Selbstdeklaration nicht mehr gültig erscheint oder unzuverlässig ist und es dem FFI nicht möglich ist, eine gültige Selbstdeklaration einzuholen, sind über die Pooled Reporting Kategorie „Recalcitrant account holders with U.S. indicia“ zu rapportieren.

Identifikationsnummer für Formulare 8966 in Papierform

Rapportierende FFIs sind verpflichtet, jedem in Papierform eingereichten Formular 8966 eine einmalige Identifikationsnummer zuzuweisen. Für das Steuerjahr 2018 muss die dreistellige Identifikationsnummer in die Box “Identifier” am oberen Rand des Formulars eingetragen werden.

Einreichen der Formulare

Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) bestehen folgende zwei Fristen für die Meldung der Daten aus dem Steuerjahr 2018:

Die Verantwortung für das 8966 FATCA Reporting obliegt dem FFI. Das Reporting kann nicht an eine Depotstelle delegiert werden.

Für rapportierende Schweizer Finanzinstitute (Reporting Model 2 FFIs) ist das 8966 Reporting elektronisch einzureichen. Dies erfolgt über den International Data Exchange Service (IDES). Die FATCA XML Schemas and Business Rules für Formular 8966 und die darin aufgeführten Wegleitungen dienen als Unterstützung bezüglich der Einhaltung der Meldefristen für das FATCA Reporting.

Auf Basis der Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting accounts) können allfällige Gruppenersuchen seitens der USA folgen, welche eine Einreichung der Daten und Dokumentationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erforderlich machen. Die Daten und Dokumentationen, welche an die ESTV zu senden sind, umfassen zusätzlich eine SEI-XML Datei sowie dazugehörige Dokumente im PDF-Format. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Informationen der ESTV betreffend Amtshilfe nach FATCA.

Im Falle eines Gruppenersuchens stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Fristverlängerung

Für eine Fristverlängerung von 90 Tagen für die Einreichung des 8966 Reportings von Konten mit Zustimmungserklärung zur Offenlegung ist das Formular 8809-I zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass rapportierende Schweizer Finanzinstitute keine Fristverlängerung für die Meldung von Konten ohne Zustimmungserklärung beantragen können.

1042-S und 1042 QI Reporting

Wichtigste Änderungen

Änderungen der Quellensteuersätze

Ab dem Steuerjahr 2018 hat sich der Quellensteuersatz auf Ausschüttungen, die effektiv mit einem US-amerikanischen Handel oder Geschäft verbunden sind (sog. „effectively connected income“ oder „ECI“) und worauf eine öffentlich gehandelte Partnerschaft nach Sektion 1446 Steuern einbehält, auf 21% für Unternehmenspartner und 37% für alle anderen Partner geändert.

Änderungen zu den Codes

Die Chapter 4 status codes „U.S. branches treated as U.S. persons” (Code 05) und „U.S. branches not treated as U.S. persons that are reporting under Regulations section 1.1471-4” (Code 06) wurden hinzugefügt.

Der LOB Treaty Category Code für natürliche Personen (Code 01) wurde entfernt. Withholding Agents, die Zahlungen an eine natürliche Person leisten, welche von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitiert, sollten Box 13j leer lassen.

Neues Feld für die Employer Number (EIN identification) eines QDD

QDDs, die im Steuerjahr 2018 Zahlungen geleistet haben (unabhängig davon, ob die Zahlungen einzubehalten sind oder nicht), sollten das Kästchen im Abschnitt 4 des Formulars 1042 ausfüllen und die EIN des QDD (und nicht die QI-EIN) in das neue Feld eingeben und ein Statement der geleisteten Zahlungen beifügen.

Reminder: Unique Form Identifier 

Ab 2017 sind QIs verpflichtet, jedem eingereichten Formular 1042-S eine Identifikationsnummer („Unique Form Identifier“) zuzuweisen. Die Nummer darf nicht mit der U.S. oder ausländischen Steueridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers identisch sein. Der „Unique Form Identifier“ muss numerisch und genau 10 Stellen lang sein.

Reminder: Ergänzte Formulare (Amendments)

Ab 2017 müssen QIs bei Einreichung von ergänzten Formularen die Ergänzungsnummer angeben. Jedes ergänzte Formular muss den gleichen „Unique Form Identifier“ wie das Originalformular, das ergänzt wird, haben.

Reminder: U.S. Payee Pools

Bitte beachten Sie, dass Formulare 1042-S für Zahlungen an Chapter 4 U.S. Payee Pools (Konten von U.S. Personen) erstellt werden müssen. Diese werden üblicherweise unter Chapter 4 Exemption Code 18 (U.S. Payees of participating FFI or registered deemed-compliant FFI) und Recipient Code 48 (U.S. Payees Pool) gemeldet.

Reminder: Potentielle 871(m) Transaktionen

Bitte beachten Sie, dass ab 2017 QIs nicht nur bei Zahlungen in Verbindung mit derivativen Finanzinstrumenten mit einem zugrunde liegenden U.S. Wertpapier oder sonstigen Referenzwerts, sondern auch bei Zahlungen in Verbindung mit potentiellen Sec. 871(m) Transaktionen den Abschnitt 3 des Formulars 1042 ausfüllen müssen. Wenn Sie als Withholding Agent für die nach Section 871(m) behandelten Beträge (in der Regel nach Income Code 40) agieren, unabhängig davon, ob Sie als QI oder QDD tätig sind, sollten Sie das Kästchen in Abschnitt 3 ankreuzen.

Einreichen der Formulare

Das 1042 und 1042-S Reporting ist bis zum 15. März 2019 beim IRS einzureichen. Für beide Reportings kann eine automatische Fristverlängerung beantragt werden (siehe unten).

Die Formulare 1042-S sind in Form einer .txt-Datei elektronisch über das System FIRE einzureichen. Die Spezifikationen für das elektronische 1042-S Reporting für das Steuerjahr 2018 finden Sie in der Publication 1187.

Das Formular 1042 ist weiterhin in Papierform zu übermitteln. Unter Umständen sind dem Formular Kopien der Formulare 1042-S von der Depotstelle beizulegen. Für die Einreichung des Formulars 1042 ist folgende Adresse zu verwenden:

Ogden Service Center
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA

Als Nachweis für eine fristgerechte Einreichung des Formulars 1042 sollte der Postbeleg aufbewahrt werden. Dadurch können Penalties für ein verspätetes Einreichen der Formulare vermieden werden. Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden:

Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd. 
Ogden, UT 84201
USA

Gerne stehen wir Ihnen bei der Aufbereitung und Erstellung des elektronischen Reportings oder der Vorbereitung des Formulars 1042 unterstützend zur Verfügung.

Fristverlängerung

Den Antrag für eine Fristverlängerung müssen Sie bis spätestens am 15. März 2019 beim IRS einreichen.

Für eine automatische Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung des 1042-S Reportings ist das Formular 8809 zu verwenden.

Für eine Fristverlängerung von 6 Monaten für die Einreichung des Formulars 1042 steht das Formular 7004 zur Verfügung. Die Fristverlängerung gilt lediglich für die Einreichung des Formulars. Die Frist zur Zahlung allfälliger Steuern kann nicht verlängert werden.

Sie können die beiden Formulare online ausfüllen und folgendermassen elektronisch einreichen:

1099 Reporting

Rapportierende Schweizer Finanzinstitute sind verpflichtet, für den Zeitraum in welchem ein Konto als U.S. Konto ohne Zustimmungserklärung behandelt wird und keine FATCA-Quellensteuer erhoben wird, einen allfälligen Quellensteuerabzug für QI Zwecke (Backup Withholding) zu machen. Diesen Quellensteuerabzug und die entsprechenden meldepflichtigen Zahlungen sind nach wie vor mittels Formular 1099 an den IRS vom QI selbst oder seiner Depotstelle zu melden.

Für die Fälle, in denen 1099 Reporting einzureichen ist, ist eine der folgenden Deadlines einzuhalten, je nach Form und Inhalt der Einreichung:

Bei der Übermittlung in Papierform sind nur die originalen Formulare des IRS zulässig, keine downloadbaren PDFs. Kopien 1, B, 2 und C können in PDF Format online ausgefüllt werden. Die Formulare können direkt bei uns oder beim IRS bestellt werden.

Für eine Fristverlängerung von 30 Tagen für die Einreichung der Formulare 1099 ist das Formular 8809 zu verwenden. Dieses ist elektronisch im FIRE System bis spätestens am 28. Februar 2019 (falls 1099 Reporting in Papierform) oder 1. April 2019 (falls 1099 Reporting elektronisch) beim IRS einzureichen.

Die Verantwortung für das 1099 Reporting obliegt dem QI, auch bei einer allfälligen Delegation an die Depotstelle. Sollte Ihre Depotstelle nicht wie im QI-Agreement gefordert rapportieren, müssen Sie Ihre meldepflichtigen Zahlungen an U.S. Personen direkt an den IRS melden.