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Notice 2024-44 und Formular 1120-F

Mit unserem Newsletter Notice 2024-44 und Formular 1120-F möchten wir Sie über die Verlängerung der Übergangsfrist für bestimmte Vorschriften nach Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des Internal Revenue Code (die "Section 871(m) Regulations") informieren und unsere Kunden, die QDD sind, an die Einreichung des Formulars 1120-F erinnern.

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In diesem Newsletter möchten wir über die vom IRS im letzten Jahr veröffentlichte Notice 2024-44 informieren und Finanzinstitute, die als Qualified Derivatives Dealers (QDD) agieren, an ihre Verpflichtung erinnern, die Formulare 1120-F und Schedule Q (Form 1120-F) bis zum 16. Juni 2025 einzureichen.

PQS ist in der Lage, QDD bei der Erstellung der Formulare 1120-F, Schedule Q (Form 1120-F), 1042, Schedule Q (Form 1042) und der Erstellung und Einreichung der Formulare 1042-S im Namen der QDD zu unterstützen.

Die Notice 2024-44 in Kürze:

Am 28. Oktober 2024 veröffentlichte der IRS die Notice 2024-44, mit der die Umsetzungsfrist für bestimmte Regeln nach Section 871(m), 1441, 1461 und 1473 des Internal Revenue Code (die "Section 871(m) Regulations") erneut verlängert wurde.

Mit der Notice 2024-44 wird die in der Notice 2022-37 vorgesehene Übergangserleichterung für die Jahre 2024 und 2025 verlängert. Die Fristen für die Umsetzung der in diesen Regulationen festgelegten Anforderungen werden wie folgt verlängert:

  • Die Einführung des Withholdings für Nicht-Delta-One-Transaktionen wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ausserdem wurde die "Good Faith Period" für Delta-One-Transaktionen bis 2026 und für Nicht-Delta-One-Transaktionen bis 2027 verlängert. Dies bedeutet, dass bis zum 1. Januar 2027 nur Delta-One-Instrumente und -Kontrakte mit Bezug auf Geschäfte mit U.S.-Underlyings in den Anwendungsbereich von Section 871(m) fallen.

  • Zusätzlich hat der IRS den mit der Notice 2016-76 eingeführten, vereinfachten Standard zur Bestimmung, ob es sich bei Transaktionen um kombinierte Transaktionen handelt, bis 2026 verlängert. Der IRS hat ebenfalls bestätigt, dass Transaktionen, die nach dem vereinfachten Standard kombiniert werden, so lange kombiniert bleiben, bis alle Transaktionen, die nach dieser Regel kombiniert wurden, veräussert wurden.

  • Zusätzlich hat der IRS die stufenweise Erleichterung mehrerer Bestimmungen für Qualified Derivatives Dealer ("QDD") bis zum 1. Januar 2027 verlängert:

  1. QDD müssen ihre Steuerschuld ab dem 1. Januar 2027 nach dem "Net Delta Approach" ermitteln.

  2. Der IRS hat die Steuerbefreiung für Dividenden und Dividendenäquivalente, die ein QDD in seiner Eigenschaft als "Equity Derivatives Dealer" erhält, bis zum 1. Januar 2027 verlängert. Der QDD bleibt jedoch steuerpflichtig für Dividenden und Dividendenäquivalente, die er in einer anderen Eigenschaft als Equity Derivatives Dealer erhält, sowie für jede andere FDAP-Zahlung aus US-Quelle, die er, unabhängig von seiner Eigenschaft, erhält. Ausserdem ist der QDD weiterhin verpflichtet, einen Steuerabzug auf Dividendenäquivalente vorzunehmen, die im Rahmen einer Section 871(m)-Transaktion an eine Nicht-U.S.-Person gezahlt werden.

  3. Ein QI Periodic Review in Bezug auf die QDD-Aktivitäten eines QDD bis 2026 ist nicht erforderlich. Der IRS wird  die Übergangsbestimmungen für den Waiver für den QI Periodic Review für QDD sowie weitere Übergangsbestimmungen für die Steuerjahre 2025 und 2026 in das QI Agreement aufnehmen.

  • Schliesslich wurden die Übergangsbestimmungen in Part III der Notice 2010-46, mit denen die Regelung für Qualified Securities Lender im Zusammenhang mit Wertpapierverleih- und -pensionsgeschäften eingeführt wurde, bis zum 1. Januar 2027 verlängert. Das "Credit Forward System" in Part II der Notice 2010-46 konnte noch bis zum 31. Dezember 2024 für meldepflichtige Ersatzzahlungen verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist es jedoch obsolet geworden (s. FAQ 26 unter der General Compliance Section von FATCA - FAQs General, abrufbar hier).

Pflicht eines QDD zur Einreichung von Formular 1120-F und Schedule Q (Form 1120-F):

Zusätzlich hat ein QDD neben den Formularen 1042 und 1042-S bei der jährlichen Einreichung des Formulars 1042 und des Formulars 1120-F auch die Formulare Schedule Q (Form 1042) sowie Schedule Q (Form 1120-F) einzureichen.

Die Frist für die Einreichung des Formulars 1120-F und des Schedule Q (Form 1120-F) für das Jahr 2025 endet am 16. Juni 2025. Durch Einreichung des Formulars 7004 kann die Frist für die Einreichung des Formulars 1120-F um bis zu sechs Monate verlängert werden, sofern das Formular 7004 bis zum 16. Juni 2025 eingereicht wird.

Die elektronische Einreichung ist durch Modernized e-File (MeF) Platform möglich. Für die Einreichung des Formulars 1120-F in Papierform verwenden Sie bitte die folgende Adresse:

Internal Revenue Service
P.O. Box 409101
Ogden, UT 84409
USA

Als Nachweis für eine fristgerechte Einreichung des Formulars 1042 sollte der Postbeleg aufbewahrt werden. Dadurch können Penaltys für ein verspätetes Einreichen der Formulare vermieden werden. Beim Versand des Formulars 1042 über einen privaten Zustelldienst (z.B. DHL, FedEx etc.), ist folgende Adresse für die Lieferung zu verwenden:

Ogden - Internal Revenue Submission Processing Centre
1973 Rulon White Blvd.
Ogden, UT 84201
USA

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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