
26.08.2016
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Koordination der 1099 und 8966 Reportings, FATCA Withholding und andere FATCA Updates
Koordination der 1099- und 8966-Reportings
Die FATCA (Chapter 4) Regulations verpflichten einen Reporting Model 2 FFI, Informationen über die U.S.-Konten an den IRS mittels Formulars 8966 zu übermitteln. In gewissen Fällen können sich die mittels Formular 8966 übermittelten Informationen mit den unter dem QI Agreement über Formular 1099 übermittelten Informationen über Zahlungen an U.S. non-exempt recipients überschneiden. Deswegen ist gemäss der FATCA Final Regulations in diesen Fällen eine Ausnahme vom 1099-Reporting für Reporting Model 2 FFIs (und andere) vorgesehen. Die Ausnahme ist anwendbar, wenn der Reporting Model 2 FFI Konteninformationen und Zahlungen an den IRS mittels Formulars 8966 oder dem elektronischen Äquivalent rapportiert hat und wenn kein Withholding gemacht wurde.
Es gibt nach wie vor QIs die sowohl über Formular 8966 als auch Formular 1099 rapportieren (entweder selbst oder über ihre Depotstellen), obwohl dies in den meisten Fällen nicht erforderlich wäre. Dies führt nicht nur zu doppelter Informationsübermittlung (was unter Umständen zu gewissen Risiken für den Kontoinhaber führen kann), sondern auch zu zusätzlichen Kosten für den QI. Um von der Ausnahme Gebrauch zu machen kontaktiert ein Reporting Model 2 FFI, der gleichzeitig auch QI ist, seine Depotstelle(n) und stellt ihr aktualisierte Formulare W-8IMY und Withholding Statements zur Verfügung.
Reporting- und Withholding-Pflichten von NPFFI Accounts nach dem Abschluss der Due Diligence Procedures
Bei Nichteinholung oder -erhaltung der Chapter 4 Klassifikation (FATCA Klassifikation) von ausgewählten Konten von juristischen Personen im Rahmen der FATCA Due Diligence Prozesse sind Reporting Model 2 FFIs verpflichtet, solche Konten als Konten von Non-Participating FFIs (NPFFIs) zu behandeln und den entsprechenden Withholding- und Reportingpflichten Folge zu leisten. Gemäss den Beurteilungen des FATCA Qualifikationsgremium ist der Status des Kontoinhabers am 31. Dezember für das 8966-Reporting massgebend. Daher muss das kontenführende Finanzinstitut „nur für jene NPFFIs eine aggregierte Meldung absetzen, für die per Stichtag der NPFFI-Status besteht“ (s. Beurteilungen des FATCA-Qualifikationsgremiums vom 11.07.2016, S. 34).
Falls sich demnach ein NPFFI bis zum Stichtag vom 31. Dezember 2016 unter FATCA klassifiziert, kann nach einer Neubeurteilung das Konto als nicht mehr von einem NPFFI gehaltenen Konto betrachtet werden, entsprechend muss das Konto nicht mehr rapportiert werden und ein allfälliges FATCA Withholding darf zurückerstattet werden. Wenn der FATCA Steuerrückbehalt direkt über die Depotstelle gemacht wurde, bieten gewisse Depotstellen neu die Möglichkeit an, auf diesen Konten die zurückbehaltene Steuer zurückzuerstatten.
FATCA Updates
IRS
IDES Data Preparation
FATCA Registration
Der IRS empfiehlt, sich regelmässig im FATCA Online Registration System anzumelden und zu prüfen, ob die Kontaktinformationen des Responsible Officers und der Points of Contacts aktuell sind.
Neue Beurteilungen des FATCA-Qualifikationsgremiums (SIF)
Am 11.07.2016 hat das FATCA-Qualifikationsgremium die neuen Beurteilungen zu untenstehenden Fallkonstellationen publiziert. Die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt:
Der Begriff „Bruttoeinkünfte“ ist im Sinne des Buchführungsrechtes zu verstehen
Das Konto des Unternehmens in Auflösung oder Liquidation ist neu als das Konto des aktiven NFFEs zu klassifizieren
Mietkautionskonten sind gestützt auf die Escrow-Ausnahme vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen