26.08.2016 3'

Koordination der 1099 und 8966 Reportings, FATCA Withholding und andere FATCA Updates

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Koordination der 1099- und 8966-Reportings

Die FATCA (Chapter 4) Regulations verpflichten einen Reporting Model 2 FFI, Informationen über die U.S.-Konten an den IRS mittels Formulars 8966 zu übermitteln. In gewissen Fällen können sich die mittels Formular 8966 übermittelten Informationen mit den unter dem QI Agreement über Formular 1099 übermittelten Informationen über Zahlungen an U.S. non-exempt recipients überschneiden. Deswegen ist gemäss der FATCA Final Regulations in diesen Fällen eine Ausnahme vom 1099-Reporting für Reporting Model 2 FFIs (und andere) vorgesehen. Die Ausnahme ist anwendbar, wenn der Reporting Model 2 FFI Konteninformationen und Zahlungen an den IRS mittels Formulars 8966 oder dem elektronischen Äquivalent rapportiert hat und wenn kein Withholding gemacht wurde.

Es gibt nach wie vor QIs die sowohl über Formular 8966 als auch Formular 1099 rapportieren (entweder selbst oder über ihre Depotstellen), obwohl dies in den meisten Fällen nicht erforderlich wäre. Dies führt nicht nur zu doppelter Informationsübermittlung (was unter Umständen zu gewissen Risiken für den Kontoinhaber führen kann), sondern auch zu zusätzlichen Kosten für den QI. Um von der Ausnahme Gebrauch zu machen kontaktiert ein Reporting Model 2 FFI, der gleichzeitig auch QI ist, seine Depotstelle(n) und stellt ihr aktualisierte Formulare W-8IMY und Withholding Statements zur Verfügung.

Reporting- und Withholding-Pflichten von NPFFI Accounts nach dem Abschluss der Due Diligence Procedures 

Bei Nichteinholung oder -erhaltung der Chapter 4 Klassifikation (FATCA Klassifikation) von ausgewählten Konten von juristischen Personen im Rahmen der FATCA Due Diligence Prozesse sind Reporting Model 2 FFIs verpflichtet, solche Konten als Konten von Non-Participating FFIs (NPFFIs) zu behandeln und den entsprechenden Withholding- und Reportingpflichten Folge zu leisten. Gemäss den Beurteilungen des FATCA Qualifikationsgremium ist der Status des Kontoinhabers am 31. Dezember für das 8966-Reporting massgebend. Daher muss das kontenführende Finanzinstitut „nur für jene NPFFIs eine aggregierte Meldung absetzen, für die per Stichtag der NPFFI-Status besteht“ (s. Beurteilungen des FATCA-Qualifikationsgremiums vom 11.07.2016, S. 34).

Falls sich demnach ein NPFFI bis zum Stichtag vom 31. Dezember 2016 unter FATCA klassifiziert, kann nach einer Neubeurteilung das Konto als nicht mehr von einem NPFFI gehaltenen Konto betrachtet werden, entsprechend muss das Konto nicht mehr rapportiert werden und ein allfälliges FATCA Withholding darf zurückerstattet werden. Wenn der FATCA Steuerrückbehalt direkt über die Depotstelle gemacht wurde, bieten gewisse Depotstellen neu die Möglichkeit an, auf diesen Konten die zurückbehaltene Steuer zurückzuerstatten. 

FATCA Updates 

IRS

IDES Data Preparation

FATCA Registration

Der IRS empfiehlt, sich regelmässig im FATCA Online Registration System anzumelden und zu prüfen, ob die Kontaktinformationen des Responsible Officers und der Points of Contacts aktuell sind.

Neue Beurteilungen des FATCA-Qualifikationsgremiums (SIF)

Am 11.07.2016 hat das FATCA-Qualifikationsgremium die neuen Beurteilungen zu untenstehenden Fallkonstellationen publiziert. Die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt:

  • Der Begriff „Bruttoeinkünfte“ ist im Sinne des Buchführungsrechtes zu verstehen 

  • Das Konto des Unternehmens in Auflösung oder Liquidation ist neu als das Konto des aktiven NFFEs zu klassifizieren

  • Mietkautionskonten sind gestützt auf die Escrow-Ausnahme vom Anwendungsbereich von FATCA ausgenommen 

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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