26.01.2016 1'

Fristverlängerung für US-Konten ohne Zustimmungserklärung

Am 20. Januar 2016 hat die SBVg das Zirkular Nr. 7878 (Passwort nötig) zur aggregierten Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2015 zur Verfügung gestellt.

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Am 20. Januar 2016 hat die SBVg das Zirkular Nr. 7878 (Passwort nötig) zur aggregierten Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2015 zur Verfügung gestellt. 

Die SBVg informiert, dass das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) das US-Finanzministerium um eine einmalige Fristverlängerung für die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung ersucht hat. Das US-Finanzministerium hat gegenüber dem SIF schriftlich bestätigt, dass die USA es nicht als erhebliche Nichterfüllung des FATCA-Abkommens betrachten, wenn die aggregierte Meldung der US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Jahr 2015 bis spätestens am 31. März 2016 erfolgt (bisherige Frist - 31. Januar 2016). Die SBVg merkt allerdings an, dass für die Meldung von Konten von nichtteilnehmenden Finanzinstituten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting NPFFIs) von der Fristerstreckung kein Gebrauch gemacht werden darf. Die offizielle Mitteilung von SIF finden Sie auf der SIF Homepage.

Um straffrei von der genannten Fristverlängerung Gebrauch machen zu können, sind die rapportierende schweizerische Finanzinstitute verpflichtet, sich bei der ESTV (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen) zu melden. Es wird den Finanzinstituten empfohlen, die ESTV unverzüglich schriftlich per Einschreiben zu informieren. Weitere Auskünfte können direkt bei der ESTV eingeholt werden. 

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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