
26.01.2016
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Fristverlängerung für US-Konten ohne Zustimmungserklärung
Am 20. Januar 2016 hat die SBVg das Zirkular Nr. 7878 (Passwort nötig) zur aggregierten Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Kalenderjahr 2015 zur Verfügung gestellt.
Die SBVg informiert, dass das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) das US-Finanzministerium um eine einmalige Fristverlängerung für die Meldung von US-Konten ohne Zustimmungserklärung ersucht hat. Das US-Finanzministerium hat gegenüber dem SIF schriftlich bestätigt, dass die USA es nicht als erhebliche Nichterfüllung des FATCA-Abkommens betrachten, wenn die aggregierte Meldung der US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Jahr 2015 bis spätestens am 31. März 2016 erfolgt (bisherige Frist - 31. Januar 2016). Die SBVg merkt allerdings an, dass für die Meldung von Konten von nichtteilnehmenden Finanzinstituten ohne Zustimmungserklärung (non-consenting NPFFIs) von der Fristerstreckung kein Gebrauch gemacht werden darf. Die offizielle Mitteilung von SIF finden Sie auf der SIF Homepage.
Um straffrei von der genannten Fristverlängerung Gebrauch machen zu können, sind die rapportierende schweizerische Finanzinstitute verpflichtet, sich bei der ESTV (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen) zu melden. Es wird den Finanzinstituten empfohlen, die ESTV unverzüglich schriftlich per Einschreiben zu informieren. Weitere Auskünfte können direkt bei der ESTV eingeholt werden.