16.09.2025

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Erweiterung des Internationalen Automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA 2.0)

Im 2022 hat die OECD den aktualisierten Standards für den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen, auch als „Common Reporting Standard“ (CRS) oder "Automatischer Informationsaustausch" (AIA) bezeichnet, veröffentlicht. Die Aktualisierung umfasst zwei wesentliche Elemente:

  1. Änderung des bestehenden Standards für den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen (sogenanntes AIA 2.0).

  2. Einführung des neuen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF).

Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Vorlage zur Umsetzung dieser Regulationen vorgelegt. Die entsprechenden Gesetzesvorschriften sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die nachfolgende Zusammenfassung umfasst die wichtigsten Änderungen für schweizerische meldepflichtige Finanzinstitute, die im Rahmen des überarbeiteten Automatischen Informationsaustauschs (AIA 2.0) in Kraft treten werden, viele der Änderungen betreffen jedoch auch unsere nicht-schweizerischen Leser.

In unseren nächsten Newslettern werden wir einen detaillierten Überblick über die CARF-Anforderungen bereitstellen.

Wichtigste Neuerungen im Rahmen von AIA 2.0

1. Erweiterung der Produkte, die in den Anwendungsbereich fallen
2. Festlegung von Fristen für steuerbefreite Kapitaleinzahlungskonten
3. Aufhebung des Sonderstatus als nicht meldende FI für Schweizer Stiftungen und Vereine
4. Verschärfung der Sorgfaltspflichten und GWG/KYC-Anforderungen
5. Erweiterte Anforderungen für die Beschaffung der TIN
6. Ausweitung des Umfangs der meldepflichtigen Informationen

Die folgenden Angaben, die bisher nicht meldepflichtig waren, müssen neu gemeldet werden:

7. Meldepflicht für die Rollen von beherrschenden Personen und Kapitalbeteiligungsinhabern von Gesellschaften, Trusts und trustähnlichen Strukturen

Nächste Schritte und Vorbereitungen

Die erste Meldung unter den neuen Richtlinien des AIA 2.0 wird im Jahr 2027 erfolgen. Dennoch sollten meldende schweizerische Finanzinstitute gewisse Aspekte der Umsetzung so früh wie möglich vorantreiben, um sicherzustellen, dass die Systeme und Prozesse bis zum 1. Januar 2026 aktualisiert sind und die erforderlichen Informationen erfasst werden können. Wir empfehlen Finanzinstituten, mit ihren Systemanbietern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass alle neuen Pflichtfelder für die AIA-relevanten Angaben verfügbar sind.

Darüber hinaus sollten interne Weisungen, Prozesse und Kundenformulare überprüft und aktualisiert werden, um nicht mehr gültige Status zu entfernen, veraltete regulatorische Verweise zu bereinigen und Definitionen zu aktualisieren. Ferner müssen neue regulatorische Anforderungen – insbesondere jene im Abschnitt „Verschärfung der Sorgfaltspflichten und GWG/KYC-Anforderungen“ – berücksichtigt werden.

Da die offizielle AIA-Wegleitung der ESTV noch nicht veröffentlicht ist, bleiben gewisse Schweiz-spezifische Umsetzungsdetails („Swiss Finish“) vorerst unklar. Ein schrittweises Vorgehen bei der Umsetzung wird daher erforderlich sein. Nach Veröffentlichung der neuen AIA-Wegleitung wird möglicherweise eine detailliertere Gap-Analyse der internen Weisungen, Abläufe und Prozesse notwendig sein. Zudem sollten Finanzinstitute dringend in Erwägung ziehen, die aktualisierten Meldevorschriften zu testen, um sicherzustellen, dass die Meldung 2027 korrekt und ohne Unterbrechungen eingereicht werden kann.

In unseren nächsten Newslettern werden wir einen detaillierten Überblick über die CARF-Anforderungen bereitstellen.