
10.01.2017
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Das neue QI Agreement
Am 4. Januar 2017 hat der IRS die finale Version des QI Agreements veröffentlicht (Rev. Proc. 2017-15). Verglichen mit dem in der Notice 2016-42 publizierten, vorgeschlagenen QI Agreement, hat sich das QI Agreement nur geringfügig geändert:
as finale QI Agreement enthält mehr Details hinsichtlich des neuen Qualified Derivatives Dealers (QDD) Status und des Withholdings auf Section 871(m)-Transaktionen. Die Kriterien für die Beantragung des QDD Status wurden erweitert und die mit Notice 2016-76 veröffentlichten Änderungen wurden in das Agreement integriert.
Die Bestimmungen zur Einführung eines QI Compliance Programs und des QI Compliance Reviews wurden ausgebaut und erläutert, Lücken in deren Interpretation geschlossen und die Anhänge des Agreements revidiert. Bezüglich dem vorgeschlagenen QI Agreement wurde bezüglich der periodischen Zertifikation des Responsible Officers verdeutlicht, wenn der QI einen Waiver für den QI Compliance Review beantragt. Neu, wenn ein QI den Waiver beantragt und der Waiver genehmigt wird, ist der Responsible Officer verpflichtet, die anderen Prozesse, Zertifikationen und Reviews als Grundlage und Basis für die periodische Zertifikation zu verwenden.
Responsible Officers von QIs, welche einen QI Compliance Review für das dritte Kalenderjahr der Zertifikationsperiode durchführen lassen, haben nun die Möglichkeit, die periodische Zertifikation bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Zertifikationsperiode durchzuführen. QIs, welche den QI Compliance Review im ersten oder zweiten Kalender der Zertifikationsperiode durchführen lassen, zertifizieren weiterhin per 1. Juli des Folgejahres der Zertifikationsperiode.
Für einen Überblick der Änderungen am QI Agreement, die mit Notice 2016-42 veröffentlicht wurden, verweisen wir Sie gerne an diesen Newsletter.
Das neue QI Agreement wird für 6 Jahre ab dessen Inkrafttreten gültig sein. Alle QIs mit einem momentan gültigen QI Agreement müssen ihr QI Agreement bis am 31. März 2017 erneuern. Das QI Agreement wird rückwirkend auf den 1. Januar 2017 gültig sein.
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Am 22. Dezember informierte die Schweizer Bankiervereinigung (SBVg), dass das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigt hat, dass QIs, die für die Meldung von Daten unter dem QI Agreement eine Bewilligung unter Art. 271(1) des Strafgesetzbuches erhalten haben, diese Bewilligung mit dem neuen QI Agreement nicht erneuern müssen. QIs welche erstmalig das QI Agreement unterzeichnen sind damit aber nicht von einer Beantragung einer solchen Bewilligung entlastet.