10.01.2017

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Das neue QI Agreement

Am 4. Januar 2017 hat der IRS die finale Version des QI Agreements veröffentlicht (Rev. Proc. 2017-15). Verglichen mit dem in der Notice 2016-42 publizierten, vorgeschlagenen QI Agreement, hat sich das QI Agreement nur geringfügig geändert: 

Für einen Überblick der Änderungen am QI Agreement, die mit Notice 2016-42 veröffentlicht wurden, verweisen wir Sie gerne an diesen Newsletter.

Das neue QI Agreement wird für 6 Jahre ab dessen Inkrafttreten gültig sein. Alle QIs mit einem momentan gültigen QI Agreement müssen ihr QI Agreement bis am 31. März 2017 erneuern. Das QI Agreement wird rückwirkend auf den 1. Januar 2017 gültig sein. 

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Am 22. Dezember informierte die Schweizer Bankiervereinigung (SBVg), dass das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigt hat, dass QIs, die für die Meldung von Daten unter dem QI Agreement eine Bewilligung unter Art. 271(1) des Strafgesetzbuches erhalten haben, diese Bewilligung mit dem neuen QI Agreement nicht erneuern müssen. QIs welche erstmalig das QI Agreement unterzeichnen sind damit aber nicht von einer Beantragung einer solchen Bewilligung entlastet.