05.08.2020 5'

Regulatorische Anforderungen unter QI und FATCA

Wir möchten alle QI und FFI über die aktuellsten Neuerungen bezüglich der regulatorischen Anforderungen unter QI und FATCA informieren.

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QI

Schweiz: Neuer Anhang zum QI Agreement (Rev. Juli 2020)

Am 23. Juli 2020 wurde ein überarbeitetes Länderattachment zum QI-Agreement für die Schweiz (Rev. Juli 2020) veröffentlicht. Das Länderattachment wurde überarbeitet, um die neuesten Änderungen der AML/KYC-Bestimmungen in der Schweiz zu integrieren. Es enthält eine wichtige Erleichterung für Schweizer QI.

Abgesehen von Änderungen in den Verweisen auf die entsprechende Gesetzgebung besteht die wesentlichste Änderung im neuen Länderattachment darin, dass sich Schweizer QI neu auf Wohnsitzbestätigungen stützen können, mit denen ein Empfänger von U.S.-meldepflichtigen Zahlungen ihren für QI-Zwecke steuerlichen Wohnsitz nachweisen. Diese müssen von den jeweils zuständigen staatlichen Behörden ausgestellt sein. Als solches Dokument gilt unter anderem auch eine von Schweizer Behörden ausgestellte Wohnsitzbestätigung ("attestation de résidence/certificato di domicilio").

Schweizer QI können sich auf solche Wohnsitzbestätigungen allerdings nur dann berufen, wenn sie als zusätzliche "Documentary Evidence" zur Unterstützung eines Antrags auf DBA-Vorteile verwendet werden. Um für QI-Zwecke mit "Documentary Evidence" korrekt dokumentiert zu sein, müssen wirtschaftlich Berechtigte weiterhin entweder einen Pass, eine Identitätskarte, eine Aufenthaltsbewilligung (im Falle eines Nicht-Staatsbürgers) oder einen Führerausweis mit Foto vorlegen.

QDDs: Waiver und Periodic Review

In einem aktualisierten FAQ präzisiert der IRS, wie Periodic Reviews und QI-Zertifizierungen, die von QI, welche als Qualified Derivatives Dealers (QDD) agieren, durchgeführt werden. Ein QI, der ein QDD ist, muss in seinen periodischen Zertifizierungen sowohl seine QDD- als auch seine Nicht-QDD-Aktivitäten integrieren. Für QDD-Aktivitäten, die in den Kalenderjahren vor 2023 durchgeführt werden, kann der QDD jedoch "good faith efforts" geltend machen. Die "good faith efforts"-Regelungen ermöglichen einem QDD im Rahmen der Übergangsbestimmungen, die Bestimmungen von Section 871(m) mittels "Bemühungen in gutem Glauben" einzuhalten. Der QDD ist dabei aber verpflichtet, entsprechende Informationen aufzubewahren, um gegenüber dem IRS seine Bemühungen nachweisen zu können. Der QDD sollte sich darauf vorbereiten, dass der IRS solche Belege über die Einhaltung der Bestimmungen einfordern wird.

Darüber hinaus erlaubt der IRS auch den QI, die QDD sind und deren Zertifizierungsperiode in einem Kalenderjahr vor 2023 endet, einen Waiver für den Periodic Review zu beantragen um vom Periodic Review entbunden zu werden, wenn sie ansonsten die Voraussetzungen für eine Befreiung in Bezug auf ihre QI-Aktivitäten erfüllen, die keine QDD-Aktivitäten sind. Um einen Waiver zu beantragen, sollten QI Parts I, II und III (Waiver of Periodic Review) der "Certification of Effective Internal Controls" unter Berücksichtigung ihrer QDD- und Nicht-QDD-Aktivitäten ausfüllen (mit Ausnahme von Teil III, der nur Nicht-QDD-Aktivitäten berücksichtigt) und in Teil A das Kästchen mit der Überschrift "QI is an FFI that is not also acting as a QDD" ankreuzen.

Aktualisierung des Formulars 4419

Um das 1042-S Reporting elektronisch einreichen zu können, müssen QI seit letztem Jahr ein elektronisches (fill-in) Formular 4419 einreichen, um einen Transmitter Control Code (TCC) zu beantragen. Die QI, die bereits einen TCC haben, möchten wir daran erinnern, dass ein überarbeitetes Papierformular 4419 eingereicht werden muss, wenn die folgenden Informationen auf einem zuvor vom IRS genehmigten Formular 4419 geändert wurden:

  • Firmenname

  • Adresse

  • Kontaktperson und Kontaktinformationen (Block 5 des Formulars 4419)

Bitte beachten Sie, dass der IRS in Block 5 die Kontaktdaten der zu kontaktierenden Person verlangt, die im "T Record" des elektronischen 1042-S Reportings gemeldet wird. Daher sind QI nur dann verpflichtet, ein überarbeitetes Papierformular 4419 vorzulegen, wenn sich die im "T Record" angegebene Person ändert.

FATCA

Aktualisierung des FATCA-Registrierungssystems: Neue Funktionen für Sponsoring Entities

Das FATCA-Registrierungssystem wurde vom IRS aktualisiert. Sponsoring Entities müssen neu die Deregistrierung von Sponsored Entities über die Funktion "cancel" durchführen, die Gesellschaften können nicht mehr einfach gelöscht werden.

Sponsoring Entities müssen diese gekündigten Sponsored Entities auch in ihrer einmaligen Zertifizierung betreffend Abschluss der "Due Diligence Procedures" ("COPA") und in ihrer periodischen Zertifikation der Sponsored FFI und der Sponsored Direct Reporting NFFE berücksichtigen.

Der IRS hat die Publikation 5118 - FATCA Online Registration User Guide aktualisiert, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.

Definition einer U.S.-Person für FATCA-Zwecke

Ab dem 1. Januar 2020 werden Personen mit einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit (USA und einem anderen Land) als Nicht-U.S.-Personen für U.S.-Steuerzwecke behandelt. Dies gilt für den Teil des Steuerjahres, in dem die Person über einen solchen Doppelstatus verfügte unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen erfüllt sind, um als "Nonresident Alien" behandelt zu werden.

Eine Person mit doppelter Ansässigkeit wird für eine Periode als "Nonresident Alien" behandelt, wenn

  • Sie sowohl in den USA als auch in einem anderen Land als den USA steuerlich ansässig ist, und

  • DBA-Vorteile beansprucht, um ihre U.S.-Einkommenssteuerpflicht zu reduzieren.

Damit FFI bestätigen können, dass eine Person mit doppelter Ansässigkeit diese Bedingungen erfüllt, reicht ein vom Kontoinhaber vorgelegtes Formular W-8BEN aus. Das FFI kann nach eigenem Ermessen aber auch zusätzliche Unterlagen einholen, die den Nicht-U.S.-Status eines solchen Kontoinhabers bestätigen (z.B. eine Kopie des Formulars 1040-NR).

Darüber hinaus änderte der IRS für das Steuerjahr 2020 die Medical Condition Exemption in Bezug auf den Substantial Presence Test (SPT), um Personen zu entlasten, die nicht in der Lage sind, die USA aufgrund der von der COVID-19 bedingten Reiseeinschränkungen zu verlassen. Die in den USA nicht ansässigen Personen, die ohne die COVID-19-Reiseeinschränkungen nicht genügend Zeit in den USA verbracht hätten, um als in den USA ansässige Personen betrachtet zu werden, können die Ausnahme der SPT Medical Condition Exemption anwenden und bis zu 60 aufeinanderfolgende Tage abziehen. Ein Kontoinhaber, der von einer solchen Befreiung Gebrauch macht, muss dem Withholding Agent/FFI Informationen vorlegen, aus denen die Nichterfüllung des SPT hervorgeht. Der Kontoinhaber kann dies beispielsweise anhand einer schriftlichen Erklärung nachweisen, aus der die Anzahl Tage hervorgeht, die der Kontoinhaber während des Dreijahreszeitraums (inkl. das laufende Jahr), in den USA anwesend war, welche aber um die Anzahl Tage, die im Rahmen der Medical Condition Exemption auszuschliessen sind, reduziert wurde.

News

09.01.2026 18'

2026 Reporting Reminder

Gerne informieren wir Schweizer Finanzinstitute mit dem vorliegenden Newsletter über ihre Reporting-Pflichten in den Bereichen AIA, FATCA und QI. Die in diesem Newsletter beschriebenen QI Reporting-Pflichten gelten auch für nicht-schweizerische QI. Für die nicht-schweizerischen AIA- und FATCA-Reporting-Pflichten sind die anwendbaren lokalen Regelungen einzubeziehen.
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23.12.2025 6'

2025 Year Wrap-up und Ausblick

Während AIA 2.0 wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde das Inkrafttreten der Schweizer CARF-Bestimmungen auf frühestens 2027 verschoben. Damit werden sowohl die CARF-Melde- als auch die Sorgfaltspflichten aufgeschoben, was den betroffenen Finanzinstituten zusätzliche Vorbereitungszeit verschafft. Gleichzeitig rücken weitere regulatorische Entwicklungen in den Fokus, darunter das revidierte FATCA-Abkommen (Inkrafttreten frühestens per 1. Januar 2027), neue elektronische Einreichungspflichten im QI-Umfeld sowie die verschobene Einführung der deutschen MiKaDiv-Meldepflichten per Ende 2026.
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23.09.2025 5'

Zulassung von PQS als autorisierter 1042 E-Filer und bevorstehende E-Filing-Verpflichtungen

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Formulare 1042 hat PQS beim IRS den erforderlichen Status als „Electronic Return Originator and Transmitter” beantragt, um das Formular 1042 und seine Anhänge elektronisch über die Modernized e-File Platform (MeF) einreichen zu können, und hat kürzlich diese Zulassung vom IRS erhalten. Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen bei der Verpflichtung zum E-Filing für die Formulare 1042 und 1042-S, die sich auf alle Filer wie Qualified Intermediaries („QI“), Qualified Derivatives Dealer („QDD“) und Withholding Foreign Partnerships („WFP“) auswirken werden, sowie unseren neuen E-Filing-Service für das Formular 1042 und dessen Anhänge informieren.
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